Hallo Pubo,
Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldete Versicherte objektiv und subjektiv arbeitslos gewesen sind.
Die Bewertung einer entsprechenden Zeit im genannten Zeitraum hängt davon ab, ob Sie einen Leistungsbezug hatten. Ohne Leistungsbezug erfolgt keine Bewertung mit Entgeltpunkten.
Mit Leistungsbezug erfolgt die Bewertung in dem genannten Zeitraum aus den Beiträgen zur Sozialleistung als Beitragszeit, sowie als beitragsgeminderte Zeit mit 80 Prozent des Gesamtleistungswerts. Letzteres kann zu einem Zuschlag an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten führen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung