Den Reisekostengutschein sendet Ihre Frau - ggf. per Fax - ausgefüllt an die angegebene Adresse zurück. Die notwendigen Kosten werden in voller Höhe übernommen
und die Fahrkarten werden Ihrer Ehegattin zusammen mit einer Verbindungsübersicht zugesandt.
Wenn Sie schon wissen, dass eine Anreise bis 13 Uhr nicht möglich ist, sollten Sie vorab mit der Klinik abklären, bis zu welcher Uhrzeit Ihre Frau alternativ anreisen kann.
Sie können diese Uhrzeit dann auf dem Reisekostengutschein angeben und es wird eine entsprechende Verbindung herausgesucht.