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Experten-Antwort

Anreise zur Reha

von kevkos22.08.2022 | 14:29
3797 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, bei mir steht jetzt am 28.09 eine LongCovid Reha an und ich soll zwischen 9-11 Uhr in der Klinik eintreffen. Leider ist das mit den Verbindungen ein bisschen kompliziert. Aus dem Grund wollte ich einen Tag vorher einreisen und mir dort in der Nähe auf eigene Kosten einen Hotelzimmer buchen, nichts teures, für ca. 30 euro einfach, um mir diesen Stress zu ersparen da ich gerade mit stress sehr schlecht umgehen kann. Da wollte ich wissen, ob das so okay ist und es keine Probleme mit dem Reisekosten Gutschein gibt und ich auch eintragen kann, dass ich einen Tag vorher dahin reise. Das Gepäck müsste ich dementsprechend dann selber mitnehmen und nicht versenden lassen oder? Wie funktioniert das mit der Rückreise? wird das auch übernommen und wird das Gepäck auch dann von der Rehaklinik aus zu mir nach Hause gesendet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo kevkos,

natürlich können Sie bereits am Vortag anreisen, das sollte hinsichtlich der Ihnen ggf. übersandten Fahrkarten kein Problem sein, da diese m. W. nicht tagesbezogen ausgestellt werden. Die Gepäckbeförderung erfolgt vermutlich an die Klinik. Sollten Sie Ihr Gepäck bereits am Vortrag zur Übernachtung ausserhalb der Klinik benötigen, müssten Sie es (ggf. teilweise) selber mitnehmen. Bei der Rückreise wird natürlich auch das Gepäck zu Ihnen nach Hause geschickt. Wir übernehmen Kosten für zwei Gepäckstücke.

Noch ein Hinweis wegen der vortägigen Anreise:

Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei unvermeidbar sehr langen Reisezeiten ein Übernachtungsgeld sowie ein Verpflegungsgeld gezahlt werden. Setzen Sie sich ggf. diesbezüglich bitte mit Ihrem Reha-Träger in Verbindung.

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4 Antworten

Patientam 09.11.2022 | 14:44
Guten Tag, ich habe eine Frage zu der Aussage "natürlich können Sie bereits am Vortag anreisen", wenn man aus der Arbeitsfähigkeit die Reha startet. Erhält man für diesen Anreisetag eine Krankmeldung (und von wem)? Die Rehamaßnahme beginnt ja erst am Tag darauf. Oder muss ich dafür etwa einen Tag Urlaub nehmen? Damit wäre ich nicht einverstanden.
Erklärbäram 09.11.2022 | 15:03
Zitat von Patient anzeigen
Ob Ihr Hausarzt oder Facharzt Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt, können wir von hier nicht beurteilen. Andere Möglichkeiten als Haus-/Facharzt sehe ich hier nicht. Die Reha-Klinik kann erst mir Ihrer Anreise den Beginn/Antritt der Rehamaßnahme bestätigen. Wenn Sie einen sehr großzügigen Arbeitgeber haben, können Sie fragen, ob eine Freistellung ohne Urlaubstag denkbar wäre. Aber mit fällt keine Möglichkeit ein, die einen Anspruch darauf begründen könnte. Im Anschluss an die Reha können Sie Urlaub gem. § 7 Bundesurlaubsgesetz (https://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html) beantragen. Aber auch der Urlaub geht von Ihrem Urlaubsanspruch ab....
Patientam 09.11.2022 | 15:46
Vielen Dank!
-am 09.11.2022 | 15:34
Zitat von Patient anzeigen
Hallo Patient, die Organisation zur Anreise ist vom Rehabilitand unter Absprache mit der Reha-Einrichtung und weiteren Beteiligten wie etwa dem behandelnden Arzt oder dem Arbeitgeber, bzw. der Agentur für Arbeit in erster Hinsicht eigenständig zu klären. Inwieweit Ihnen Ihr behandelnder Arzt ggf. bereits einen Tag vor Beginn der Leistung zur Anreise eine AU-Bescheinigung ausstellt oder Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Freistellung gewährt, kann im Rahmen des Forums leider nicht geklärt werden. Bitte wenden Sie sich direkt an die Beteiligte Stellen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann vom Rentenversicherungsträger nicht ausgestellt werden. Auch wird der Rehabilitations-Arzt keine Arbeitsunfähigkeit vor Rehabeginn bescheinigen. Nach Erfahrung besteht jedoch insbesondere bei längeren Anreisewegen Verständnis für eine vorzeitige Anreise bei den involvierten Parteien, insbesondere wenn eine Anreise am Morgen von der Reha-Einrichtung gefordert wird. Wir können Ihnen hier leider nur empfehlen, mit den jeweiligen Beteiligten Kontakt aufzunehmen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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