Um Rechtssicherheit zu haben empfehle ich Ihnen diese Frage am Montag direkt mit Ihrem RV Träger zu klären.
Das muss dort ohnehin einzelfallbezogen geprüft und entschieden werden.
Diese Frage kann ich Ihnen am Feiertag nicht beantworten, auch ich müsste das in der nächsten Woche hausintern zu klären versuchen.