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Experten-Antwort

Anschlussheilbehandlung Abruch nach 4Wochen

von Melanie Dörmann02.03.2016 | 19:48
1477 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, mein Sohn hat eine Anschlussheilbehnandlung genehmigt bekommen und ist nun schon 4 Wochen in der Klinik. Er möchte die zusätzlich genehmigten 2 Wochen abrechen, da er sich nicht mehr wohl fühlt in der Klinik. Was kann passieren. Mit freundlichem Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Frau Dörmann,

wenn ich unterstellen kann, dass die Krankenkasse Ihren Sohn nicht zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat, kann nichts passieren -haben Sie nicht mit Nachteilen zu rechnen-.

Trotzdem sollte die Entscheidung zu einem Abbruch nicht leichtfertig erfolgen.

Reden Sie mit den betreffenden Mitarbeitern / Ärzten in der Reha-Einrichtung und wenn Sie dann immer noch das Gefühl haben, die Reha kann so nicht fortgesetzt werden, dann bricht Ihr Sohn diese ab.

Viele Grüße

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3 Antworten

Herz1952am 02.03.2016 | 20:13
Eine Anschlussheilbehandlung ist immer freiwillig. Es dürfen daher keine Sanktionen erfolgen. Dies gilt sowohl für die Krankenkasse als auch für die Rentenversicherung. Wenn Ihr Sohn noch arbeitsunfähig ist/sein sollte müsste der Arzt eine AU-Bescheinigung ausstellen. Es soll Ärzte geben, die sagen, dass er den Patienten bei Abbruch nicht "krankschreiben" darf. Oder sie sagen, dass es der Leistungsträger nicht bezahlt. Alles Humbug. Freiwillig ist freiwillig. Er könnte aber auch mit den Ärzten sprechen und offen sagen, was ihm nicht mehr gefällt, bzw. was ihn belastet, damit das abgestellt wird. Wenn es ihm nicht mehr gefällt und er ist damit belastet, ist auch keine weitere wesentliche Besserung zu erwarten. Erholen kann man sich zu Hause manchmal besser und der Gesundheitszustand kann damit auch gebessert werden.
Herz1952am 03.03.2016 | 11:31
Nachtrag: Auch bei einer Aufforderung durch die Krankenkasse ist die Reha freiwillig.
Schorscham 03.03.2016 | 13:36
Die Krankenkasse darf zwar niemanden mit Waffengewalt dazu zwingen, sie darf aber sehr wohl die Krankengeldzahlungen einstellen, wenn der vorzeitige Reha-Abbruch den Heilungsverlauf negativ beeinflusst. Jeder Fall wird individuell entschieden.
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