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Anschlussreha

von Luk23.05.2023 | 20:11
61 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, ich befinde mich gerade in einer Klinik für Psychiatrie und werde nun in den nächsten 3 Wochen entlassen. Kann ich im Anschluss eine berufliche Rehamaßnahme beantragen, da ich nicht weiß ob ich meine Ausbildung zum Zimmermann noch fertig abschließen kann. Grüße Lukad

4 Antworten

Abschlägeam 23.05.2023 | 20:37
Hallo Luk, Grundsätzlich ist es möglich. Besprechen Sie das doch gleich noch jetzt in der Reha mit Ihren zuständigen Ärzten/Therapeuten. Wenn die das auch empfehlen, könnten die Erfolgsaussichten für Sie besser aussehen, entsprechende Maßnahmen bewilligt zu bekommen, als wenn Sie erst nach der Reha selbst etwas unternehmen. Viel Erfolg und alles Gute!
Fliederam 23.05.2023 | 22:12
Sind Sie in einer Akutklinik oder in der Reha? Wenn Sie noch im Ausbildungsalter sind und noch gerade nicht über die DRV in der Reha sind, wäre die Arbeitsagentur wohl eher der richtige Ansprechpartner. Auch dort können Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen.
-am 24.05.2023 | 06:38
Hallo Luk, sind Sie derzeit auf einer Rehabilitationsmaßnahme in einer psychiatrischen Reha-Klinik oder in einer Akut-Klinik, welche durch die Krankenkasse übernommen wird. Sofern letzteres der Fall ist, sollten Sie im Anschluß an den Aufenthalt einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Agentur für Arbeit stellen. Da Sie angegeben haben, sich noch in Ausbildung zu befinden, wäre hier die Agentur für Arbeit zuständig, sofern Sie nicht die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen von 180 Kalendermonaten mit Pflichtbeiträgen erfüllen. Es sei denn, es werden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben innerhalb von sechs Monaten nach einer medizinischen Reha-Maßnahme beantragt. Sollten Sie sich daher auf einer medizinischen Reha durch die DRV befinden, kann der weitere Bedarf einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben im Reha-Entlassungbericht vermerkt werden und wird dann im Anschluß direkt durch den RV-Träger geprüft. Hier wäre eine Antragstellung vorab nicht notwendig, da der Verlauf der Rehamaßnahme und anschließend der Entlassungsbericht abzuwarten ist. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Lukam 24.05.2023 | 23:26
Vielen Dank für die Antworten
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