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Experten-Antwort

Anschlussrehabilitation erst 10 Wochen nach der OP

von Hanne10.03.2021 | 15:44
456 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, ich wurde am 24.02. am LW1 operiert und am 05.03. aus dem Krankenhaus entlassen. Wegen der notwendigen Verheilung der Wunde wurde der Beginn der Anschlussrehabilitation auf den 25.05.21 gelegt und entsprechend via AHB-Antrag bei der Krankenkasse beantragt. Nunmehr kam die Ablehnung durch die Krankenkasse, da die Maximalfrist von 6 Wochen (spätester Beginn nach Entlassung aus Krankenhaus) überschritten wird. Ist die Ablehnung „korrekt“ ? Wie sieht eine Lösung des Problems aus, da ich den Termin am 25.05. wahrnehmen möchte. Soll ich Widerspruch erheben ? Besten Dank für Eure Hilfe Hanne

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.03.2021 | 15:54

Hallo Hanne,

leider können wir Ihnen bei Fragen, die die gesetzliche Krankenversicherung betreffen, nicht helfen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse, um eine Lösung Ihres Problems herbeizuführen.

4 Antworten

Hanneam 10.03.2021 | 16:10
Besten Dank für die schnelle Antwort
Hanneam 10.03.2021 | 16:14
Eine Ergänzung zum Sachverhalt habe ich noch: ich bin Jahrgang 1945 und die Frage nach der Erwerbsfähigkeit dürfte sich nicht mehr stellen. Bitte entschuldigen Sie, dass ich diese ggfls wichtige Detail vergessen habe zu schreiben. Besten Dank - Hanne
Siehe hieram 10.03.2021 | 16:07
Hallo Hanne, Sie sollten Widerspruch bei der KK einlegen und dies mithilfe Ihrer Ärzte begründen. Die DRV ist eigentlich für diese AHB nicht zuständig, sondern leistet bei Krankheiten/OP's entsprechend der Aufstellungen unter diesem Link https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-art… Eine OP an Bandscheiben ist in der Aufstellung nicht enthalten, da diese sich zunächst nicht auf die Erwerbsfähigkeit insgesamt auswirkt sondern auf eine voraussichtlich absehbare zeitlich begrenzte Arbeitsunfähigkeit beschränkt ist, somit bleibt weiterhin die KK zuständig. Nur wenn durch die Folgen/Nachwirkungen dieser OP auch Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet wäre/gefährdet wird, könnten Sie dann bei der DRV einen Antrag auf eine entsprechende medizinische Reha stellen.
Berateram 10.03.2021 | 16:28
Das ist tatsächlich wichtig, denn damit haben Sie die Regelaltersgrenze überschritten und die Rentenversicherung ist nur noch bei onkologischen Diagnosen zuständig.
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