Hallo goodlife56,
während des Bezuges einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden Pauschalbeiträge seitens des Rentenversicherungsträgers an die Arbeitsagentur gezahlt. Somit ist sichergestellt, dass bei einem Wegfall einer zeitlich befristeten Rente ein Anspruch auf Leistungen bestehen wird. Inwieweit für Sie ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bei der Agentur für Arbeit besteht, wäre dort zu klären.
Sollte eine Weiterbewilligung der Zeitrente abgelehnt werden, sollte geprüft werden, ob die Gewährung einer Altersrente in Frage kommt. Hierzu empfehlen wir Ihnen, eine aktuelle Rentenauskunft anzufordern bzw. eine der Beratungsstellen der deutschen Rentenversicherung vor Ort aufzusuchen.