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Experten-Antwort

Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

von Michel23.07.2010 | 17:28
1707 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, kann eine Frau (*1950), die seit 1992 durchgängig als arbeitslos ohne Leistungsbezug gemeldet ist die o.a. Altersrente erhalten, wenn die letztmalige versicherungspflichtige Beschäftigung 1991 war? Verlängern die Arbeitslosigkeitszeiten den Zeitraum der 10 Jahre mit 8 Jahren Pflichtbeiträgen "nach vorne" ? Vielen Dank! Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Ausführungen von "Arnold". Zusatz: Um ganz sicher zu gehen sollten Sie eine Anfrage an den zust. RV Träger stellen.

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2 Antworten

Arnoldam 23.07.2010 | 17:59
Für den Anspruch auf eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ist ferner erforderlich, dass die/der Versicherte in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Rente acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat. Der maßgebliche 10-Jahreszeitraum verlängert sich um bestimmte Zeiten, sofern diese nicht auch Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit sind. Zu den Zeiten, die zur Verlängerung des 10-Jahreszeitraumes führen, gehören unter anderem Anrechnungszeiten. Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug sind nur dann Anrechnungszeiten, wenn die/der Versicherte bei einer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet war. Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Meldung bei der Agentur für Arbeit können dagegegen nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden und verlängern deshalb auch nicht den 10-Jahreszeitraum nicht.
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