Hallo,
ich habe mich 3 Monate vor Beendigung meiner LTA beim Jobcenter arbeitsuchend gemeldet. Die Mitarbeiterin hat mir damals einen Fragebogen zum Neuantrag auf ALG II mitgegeben und ihn mit einem Datumsstempel versehen. Sofort einen Tag nach Beendigung meiner LTA habe ich mich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. Dort sagte man, ich müsste ALG I beantragen und den folgenden ALG I-Ablehnungsbescheid mit der ausgefüllten Anschlussübergangsgeld-Bescheinigung der DRV an die DRV schicken. Außerdem sei ich bei Ihnen nicht arbeitsuchend gemeldet. Die Meldung beim Jobcenter vor 3 Monaten ist für die AA rechtlich ohne Bedeutung.
Erst jetzt wurde mir klar, dass man sich beim Jobcenter offenbar gar nicht arbeitsuchend melden kann! Die Mitarbeitern des Jobcenters hätte mich also damals an die Agentur für Arbeit weiterleiten müssen. Auf dem Hinweisschreiben der DRV steht allerdings, dass man sich bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende mindestens 3 Monate vor Beendigung der LTA arbeitsuchend melden muss. Ich verstehe nicht, warum hier der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende erwähnt wird. Meines Wissens kann man sich unter keinen Umständen beim Jobcenter rechtsverbindlich arbeitsuchend melden.
Meines Erachtens liegt hier ein Beratungsfehler der Mitarbeiterin des Jobcenters vor und es könnte der sozialrechtliche Herstellungsanspruch greifen. Vermutlich ist dieser aber gar nicht notwendig. Im gemeinsamen Rundschreiben der Rentenversicherungsträger (Stand: Juli 2016) steht (Seite 144):
"Die Vorschriften des § 38 Abs. 1 SGB III zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit unverzüglich nach Kenntnis der Arbeitslosigkeit sind für den Anspruch auf Übergangsgeld nach § 51 Abs. 4 SGB IX nicht von Bedeutung."
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Was sagen die Experten zu dieser Konstellation? Habe ich, obwohl ich mich bei der Agentur für Arbeit nicht rechtzeitig (3 Monate vor Beendigung der LTA) arbeitsuchend gemeldet habe, Anspruch auf Anschlussübergangsgeld? Anspruch auf Arbeitslosengeld I habe ich auf gar keinen Fall, da ich die Anwartschaftszeit nicht erfüllt habe.
Danke.