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Experten-Antwort

Anspruch auf das Sterbevierteljahr obwohl der Verstorbene noch keine Rente bezog

von blade_149209.11.2020 | 23:30
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8 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage bzgl des Sterbevierteljahres. Mein Vater ist vor einer Woche verstorben und nun helfe ich meiner Mutter bei einigen finanziellen Themen. Mein Vater hat bis zu seinem Tod KEINE Rente bezogen. Er war normal angestellt. Jetzt bin ich mir nicht sicher ob meine Mutter (bezieht auch noch keine Rente) Anspruch auf das Sterbevierteljahr hat. Kann mir hier jemand vielleicht helfen?! Vielen Dank!!

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo blade_1492,

Werner67 hat es bereits korrekt zusammengefasst.

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7 Antworten

Siehe hieram 09.11.2020 | 23:57
Anspruch besteht nur, wenn der Verstorbene schon Rentner war. Dafür beginnt die Hinterbliebenenrente unmittelbar.
Diese Auskunft ist falsch! Richtig ist: Falls die verstorbene Person noch keine Rente bezogen hat, haben Sie Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, die sie hätte erhalten können. Dies gilt allerdings nur für das Sterbevierteljahr, danach wird die Rente niedriger ausfallen > siehe Links in meinem Vorbeitrag.
Grobiam 09.11.2020 | 23:45
Anspruch besteht nur, wenn der Verstorbene schon Rentner war. Dafür beginnt die Hinterbliebenenrente unmittelbar.
Siehe hieram 09.11.2020 | 23:51
Hallo blade, ein Anspruch besteht auch, wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat. Dennoch sind ein paar Dinge zu beachten. Damit ich diese nicht unvollständig wiedergebe, möchte ich Sie per Link zu den Infoseiten der DRV führen: erste Informationen: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwenrente… ausführlichere Informationen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-R… nutzen Sie auf der Seite oder hier dann auch den Link zur Broschüre "Hinterbliebenenrente - Hilfe in schweren Zeiten" https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Sofern Sie selbst noch unter 28 sind und sich in Ausbildung befinden, finden Sie auf diesen Seiten dann auch die Informationen zu einem evtl. Waisenrentenanspruch.
Werner67am 10.11.2020 | 07:24
Ich versuche es mal ganz einfach zusammenzufassen: Als Witwenrente wird in den ersten drei Monaten die volle Rente gezahlt ohne Anrechnung des eigenen Einkommens. Ab dem 4. Monat gibt es 55% bzw. 60% (je nachdem, welches Recht anzuwenden ist), wobei eigenes Einkommen zur zusätzlichen Kürzung der Rente führen kann. Wenn die Witwe relativ jung ist und keine Kinder erzieht, bekommt sie nur die kleine Witwenrente (25%). Wenn der Verstorbene schon Rentenbezieher war, werden die ersten drei Monatsrenten als Vorschuss auf die Witwenrente ausgezahlt (Sterbevierteljahr). Wenn die Rente noch nicht berechnet war, geht das natürlich nicht, dann bekommt die Witwe ihre Witwenrente - auch für die ersten drei Monate - erst nach Berechnung und Bescheidserteilung. Im Ergebnis bekommt die Witwe eines Nicht-Rentenbeziehers genauso viel wie die Witwe eines Rentners ... nur eben etwas später.
blade_1492am 10.11.2020 | 08:23
Guten Morgen zusammen, erstmal vielen vielen dank für die Antworten und Links. Das hat mir schon mal geholfen. Dennoch möchte ich kurz zusammenfassen was ich hier jetzt für mich verstanden habe. Folgende Situation ist bei uns eingetreten. Mein Vater ist am 04.11.2020 verstorben. Bis zu diesem Tag war mein Vater KEINE Rentner. Meine Mutter, ebenfalls keine Rentnerin, ist älter als 47 Jahre und die beiden sind länger als 25 Jahre verheiratet. Somit sollte die große Witwenrente angewendet werden (neues Recht in unserem Fall) Also 55% der Rente die meinem Vater jetzt hätte zustehen sollen wenn er Rentner gewesen wäre. In unserem Fall (laut Rentenbescheid) 1600 EUR Somit bekommt meine Mutter 55% dieser Rente ab wann genau? Ihr Einkommen liegt unter der Freigrenze. Und bekommt sie einen Vorschuss von drei vollen Renten meines Vaters die er im Falle einer Rente hätte bekommen? Wenn ja, wann genau? Vielen Vielen Dank für euren Support! Gruß
blade_1492am 10.11.2020 | 08:50
Hallo, Vielen dank für die ausführliche Erläuterung. Die Rentenversicherung wurde bereits informiert und alles in die Wege geleitet. Ich wollte aber vorher mich schon etwas informieren um meiner Mutter auch ein wenig die Angst zu nehmen, da leider dieses Thema (Finanzen) wenn der Hauptverdiener verstirbt sehr wichtig wird. Aber nochmal...vielen Dank!! Gruß
Magnus am 10.11.2020 | 08:41
Nachdem Ihr Vater noch keine Rente bezogen hat, beginnt die Witwenrente mit dem Sterbetag. Ihre Mutter bekommt für die Zeit vom 04.11.2020 bis zum 28.02.2021 die Rente in voller Höhe, wie Sie Ihr Vater als Erwerbsminderungsrente bekommen hätte. Ab dem 01.03.2021 steht Ihrer Mutter die Witwenrente dann in Höhe von 55 % zu. Ab diesem Zeitpunkt wird auch ein Einkommen, dass den Freibetrag überschreitet, angerechnet. Sollte Ihre Mutter oder Ihr Vater vor dem 02.01.1962 geboren sein, würde die Witwenrente in Höhe von 60 % gezahlt werden. Ihre Mutter sollte den Antrag auf die Witwenrente baldmöglichst stellen. Sobald die Witwenrente bewilligt wird, wird auch für die zurückliegenden Monate die Witwenrente nachgezahlt. Eine Vorschusszahlung an Witwen gibt es nur, wenn der Verstorbene bereits eine eigene Rente bezogen hat.
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