Hallo blade_1492,
Werner67 hat es bereits korrekt zusammengefasst.
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Hallo blade_1492,
Werner67 hat es bereits korrekt zusammengefasst.
Anspruch besteht nur, wenn der Verstorbene schon Rentner war. Dafür beginnt die Hinterbliebenenrente unmittelbar.Diese Auskunft ist falsch! Richtig ist: Falls die verstorbene Person noch keine Rente bezogen hat, haben Sie Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, die sie hätte erhalten können. Dies gilt allerdings nur für das Sterbevierteljahr, danach wird die Rente niedriger ausfallen > siehe Links in meinem Vorbeitrag.
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