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Experten-Antwort

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

von Calendula29.07.2021 | 23:25
806 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, eine Bekannte von mir leidet an Neurodermitis und möchte nun Erwerbsminderungsrente beantragen. Sie ist Ende 40 und alleinerziehende Mutter von 4 Kindern (3 sind bereits volljährig). Sie hat vor mehr als 30 Jahren eine Ausbildung absolviert, aufgrund der Kinder und der chronischen Erkrankung konnte sie aber nie in dem erlernten Beruf arbeiten und war immer auf Sozialhilfe bzw. Hartz4 angewiesen. Hat sie denn überhaupt Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente? Ich habe noch vergessen zu erwähnen dass sie einen GdB 50 hat. MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Calendula,

neben den medizinischen Voraussetzungen müssen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auch die so genannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein:

- Die allgemeine Wartezeit muss erfüllt sein (fünf Jahre an Versicherungszeiten müssen vorhanden sein). Sofern Ihre Bekannte die Kindererziehungszeiten für ihre vier Kinder bereits beantragt und erhalten hat, könnte die allgemeine Wartezeit erfüllt sein.

- Als sogenannte besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sein. Beinhaltet der Fünfjahreszeitraum Zeiten, die unverschuldet nicht mit Pflichtbeiträgen belegt sind, kann er in die Vergangenheit verlängert werden, so dass u.u. auch weiter zurückliegende Pflichtbeiträge berücksichtigt werden können.

Ob die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann nur durch eine genaue Prüfung des Versicherungskontos Ihrer Bekannten festgestellt werden.

Ihre Bekannte sollte sich zur Klärung dieser Frage mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen bzw. dort einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Im Rahmen der Antragsprüfung wird der zuständige Rentenversicherungsträger ermitteln, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Oioiam 29.07.2021 | 23:39
Da gewisse versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die ua auch an eine Zeit direkt vor der EM anknüpfen, dürfte es schlecht aussehen. Jedoch hindert Sie keiner einen Antrag zu stellen und prüfen zu lassen ob eine Anspruch besteht oder nicht.
Deutsche Rentenversicherung
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