Hallo Calendula,
neben den medizinischen Voraussetzungen müssen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auch die so genannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die allgemeine Wartezeit muss erfüllt sein (fünf Jahre an Versicherungszeiten müssen vorhanden sein). Sofern Ihre Bekannte die Kindererziehungszeiten für ihre vier Kinder bereits beantragt und erhalten hat, könnte die allgemeine Wartezeit erfüllt sein.
- Als sogenannte besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sein. Beinhaltet der Fünfjahreszeitraum Zeiten, die unverschuldet nicht mit Pflichtbeiträgen belegt sind, kann er in die Vergangenheit verlängert werden, so dass u.u. auch weiter zurückliegende Pflichtbeiträge berücksichtigt werden können.
Ob die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann nur durch eine genaue Prüfung des Versicherungskontos Ihrer Bekannten festgestellt werden.
Ihre Bekannte sollte sich zur Klärung dieser Frage mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen bzw. dort einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Im Rahmen der Antragsprüfung wird der zuständige Rentenversicherungsträger ermitteln, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung