Hallo Daisy2018,
wir kennen das Ergebnis des durchgeführten Versorgungsausgleiches (VAG) nicht. Die dort ermittelten Ansprüche werden für Sie erst wirksam, sobald Sie selber eine Rente beantragen bzw. beziehen.
Sofern Sie gesundheitlich so stark eingeschränkt wären, dass Sie auf Dauer keine 3 Stdn. täglich mehr arbeiten könnten, stellen Sie bitte in Ihrer örtlichen Beratungsstelle der Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Die Sachbearbeitung wird dann prüfen, ob Sie die versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen für eine solche Rente erfüllen.