Hallo Jan,
Sie haben Anspruch auf Halbwaisenrenten, solange Sie noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben und sich in Ausbildung befinden. Dabei ist es unerheblich, ob Sie bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben. Es kann sich also um eine erneute Berufsausbildung oder aber auch um eine Schule oder ein Hochschulstudium handeln.