Hallo Kat,
zur Beantwortung Ihrer Frage hier ein Auszug aus der Boschüre " Privatvorsorge von A-Z" zu finden auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/privatvorsorge_von_a_z.html):
"98. Muss ich die staatlichen Förderbeträge auch zurückzahlen, wenn ich eine Abfindung für meine Rente bekomme?
Die lebenslange Auszahlung kleiner Rentenbeträge bedeutet einen unverhältnismäßig großen Aufwand. Deshalb dürfen Kleinbetragsrenten bereits zu Beginn der Auszahlungsphase abgefunden werden, ohne dass die Förderbeträge zurückgefordert werden.
Kleinbetragsrenten sind Monatsrenten, die geringer sind
als ein Prozent der sogenannten Bezugsgröße der Sozialversicherung. ...
Bei der Prüfung werden alle bei einem Anbieter
bestehenden Verträge zusammengerechnet".
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung