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Anspruch auf Krankenversicherung der Rentner

von Malve23.10.2009 | 12:49
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Ich will die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Jetzt wurde ich gefragt, ob ich in den letzten Jahren Sozialhilfe bezogen habe, hab ich aber nicht. Ich habe aber 1997 ein Jahr im Ausland gelebt und war in der Zeit nicht in Deutschland versichert. Ansonsten bin ich seit 1985 rentenversichert, vorher hab ich studiert, weiß aber nicht, wie das berücksichtigt wird. Erfülle ich die Voraussetzungen nach SGB V §5 Absatz 11 (...neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums auf Grund der Pflichtversicherung....). Ich weiß nicht, wie sich dieses neun Zehntel berechnet. Vielen Dank

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die 9/10-Deckung liegt vor, wenn der Versicherte - bei Hinterbliebenenrenten der Verstorbene oder der Hinterbliebene - seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraumes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder familienversichert gewesen ist

Als Anfang der Rahmenfrist gilt die erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit; das ist jede auf Erwerb gerichtete oder zur Berufsausbildung ausgeübte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, gegebenenfalls auch im Ausland. Wurde eine Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung nicht aufgenommen, gilt als Beginn der Rahmenfrist der Tag der Eheschließung bzw. der Tag der Eintragung einer Lebenspartnerschaft oder, wenn eine Ehe bzw. eine einge-tragenen Lebenspartnerschaft nicht bestand, die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie bei minderjährigen Waisenrentnern der Tag der Geburt. Das Ende der Rahmenfrist bildet der Tag der Rentenantragstellung. Zwischen diesen beiden Zeitpunkten müssen nun entsprechende Vorversicherungszeiten liegen.

Als Vorversicherungszeiten für die Neun-Zehntel-Belegung rechnen sämtliche bei einer ge-setzlichen Krankenkasse zurückgelegten Zeiten der

Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung,

freiwilligen Versicherung,

Familienversicherung sowie

Ehegattenversicherung, wenn der Rentenantragsteller selbst in dieser Zeit nicht mehr als geringfügig beschäftigt oder selbständig erwerbstätig gewesen ist (nur Zeiten bis zum 31.12.1988).

2 Antworten

Malveam 23.10.2009 | 13:23
Natürlich hat keiner meinen Versicherungsverlauf vorliegen. Aber mich interessiert was heißt: Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben , wenn sie seit der erstmaleigen Aufnahme bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums auf Grund einer Pflichtversicherung Mitglied waren. Wie errechne ich diese 9/10? Es wäre schön einfach mal ein Beispiel zu haben. Vielen Dank
Krankenkasseam 23.10.2009 | 13:15
Diese Frage kann Ihnen logischerweise nur Ihre Krankenkasse beantworten. Ich glaube nicht das ein Forenteilnehmer Ihren persönlichen Krankenversicherungsverlauf seit dem 01.01.1982 zuhause liegen hat. Ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse und schon haben sie die Antwort.
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