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Zur Experten-Antwort springenHallo Markus,
die Regelaltersrentenbeginn ist bei Ihrer Mutter der 01.05.2014. Ist der Antrag bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle gestellt worden, dann wird dort die Rentenantragstellung statistisch erfasst. Normalerweise sollte die Antragstellung nachvollzogen werden können. Sollte der Rentenbescheid bis Ende Juli nicht vorliegen oder keine anderen Nachweise, dass der Antrag bearbeitet wird, dann sollten Sie ggfs. nochmals beim Sachbearbeiter nach dem Sachstand fragen.
Die „Mütterrente“ wird im Bescheid dann vermutlich noch nicht enthalten sein. Es kann durch aus noch die ganze zweite Jahreshälfte dauern, bis der Rentenversicherungsträger die monatliche Auszahlung zusammen mit der laufenden Rente vornehmen wird. Für die zeit ab 01.07.2014 wird es dann eine entsprechend große Nachzahlung geben.
Meinne Mutter hat vorhin mal angerufen die Nummer 0800-1000480 da wurde ihr gesagt Sie soll bitte die Nummer anrufen 0561-78940 okay die Versicherungsnummer hat meine Mutter auch am telefon durch gesagt und das der Antrag vom 30.05.2014 ist das komische ist die können die Akte von meiner Mutter nicht finden finde ich schon komisch was nun ???Hat Ihre Frau Mutter denn bereits auf Ihren Antrag vom 30.05.14 eine Eingangsbestätigung vom zuständigen Rententräger erhalten? Eingangsbestätigung vom Rentenantrag vom 30.05.2014 hat Sie noch nichts bekommen vielleicht kommt es noch keine Ahnung.
Also warten bis die Eingangsbestätigung kommt ?vielleicht kommt es noch keine Ahnung....tja, das triffts dann wohl!
Also warten bis die Eingangsbestätigung kommt ?Hallo Markus, vor Ablauf 08.2014 braucht sie sich eigentlich keine Gedanken machen (ob mit oder ohne Eingangsbestätigung), vorherige Nachfragen beschleunigen den Antrag nicht. Ggf. ruft gerade eine andere Antragsstellerin an - und die Sachbearbeitung lässt dabei den gerade in Bearbeitung befindlichen Antrag Ihrer Mutter wieder auf den 'großen' Haufen zurückwandern ;-) Der Antragstermin ist bei der Beratungsstelle dokumentiert, so dass selbst bei 'Verlust' des Rentenantrages keine Nachteile entstehen und alles termingerecht auch nachträglich umgesetzt werden könnte. Einfach ein bisschen (mehr) Geduld, zz. 'brennts' bei der DRV. Gruß w.
Hallo W*lfgang, helfen Sie mir bitte mal auf die Sprünge: (Rentenbeginn 01.05.2012), Anspruchsvoraussetzungen erfüllt am 08.04.2014, wäre da nicht das Ende der Antragsfrist bereits am 31.07.2014 ? Danke ichAlso warten bis die Eingangsbestätigung kommt ?Hallo Markus, vor Ablauf 08.2014 braucht sie sich eigentlich keine Gedanken machen (ob mit oder ohne Eingangsbestätigung), vorherige Nachfragen beschleunigen den Antrag nicht. Ggf. ruft gerade eine andere Antragsstellerin an - und die Sachbearbeitung lässt dabei den gerade in Bearbeitung befindlichen Antrag Ihrer Mutter wieder auf den 'großen' Haufen zurückwandern ;-) Der Antragstermin ist bei der Beratungsstelle dokumentiert, so dass selbst bei 'Verlust' des Rentenantrages keine Nachteile entstehen und alles termingerecht auch nachträglich umgesetzt werden könnte. Einfach ein bisschen (mehr) Geduld, zz. 'brennts' bei der DRV. Gruß w.
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