Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Andrea,
wie von W°lfgang bereits erklärt, werden für den deutschen Rentenanspruch auch die italienischen Versicherungszeiten berücksichtigt. Wenn deutsche und italienische Versicherungszeiten zusammen die Mindestversicherungsdauer für eine deutsche Rente (zum Beispiel für die Regelaltersrente sind das 5 Jahre) erreichen, können Sie eine deutsche Rente erhalten. Gezahlt werden dann zwei Renten, die deutsche Rente aus den deutschen Versicherungszeiten und die italienische aus den italienischen Versicherungszeiten. Lediglich wenn Sie weniger als 12 Monate in Deutschland arbeiten, werden diese Versicherungszeiten von der italienischen Rentenversicherung mit übernommen.
Eine Erstattung der deutschen Beiträge ist in diesem Fall nicht möglich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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