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Experten-Antwort

Anspruch auf Rente in Deutschland als Auslaender

von Andrea02.07.2020 | 17:26
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4 Antworten

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Ich bin Italiener und habe in Italien 25 Jahre in das staatliche Rentensystem eingezahlt. Ich werde bald in Deutschland arbeiten. A. Wenn ich dort 4 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahle: habe ich Anspruch auf eine Rente sobald ich ein Alter von 67 Jahren erreiche? (werden also die ital. Beitragsjahre beruecksichtigt?) Oder alternativ: Kann ich die eingezahlten Beitraege zurueckfordern? B. Wenn ich in Deutschland hingegen 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahle: Kann ich in dem Fall noch die Beitraege zurueckfordern? (auch jene des Arbeitgebers?) Herzlichen Dank, Andrea

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea,

wie von W°lfgang bereits erklärt, werden für den deutschen Rentenanspruch auch die italienischen Versicherungszeiten berücksichtigt. Wenn deutsche und italienische Versicherungszeiten zusammen die Mindestversicherungsdauer für eine deutsche Rente (zum Beispiel für die Regelaltersrente sind das 5 Jahre) erreichen, können Sie eine deutsche Rente erhalten. Gezahlt werden dann zwei Renten, die deutsche Rente aus den deutschen Versicherungszeiten und die italienische aus den italienischen Versicherungszeiten. Lediglich wenn Sie weniger als 12 Monate in Deutschland arbeiten, werden diese Versicherungszeiten von der italienischen Rentenversicherung mit übernommen.

Eine Erstattung der deutschen Beiträge ist in diesem Fall nicht möglich.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

V.am 02.07.2020 | 19:40
Ich habe noch nie gehört, dass die DRV Beiträge auszahlt. Es ist ja auch kein Guthabenkonto, sondern ein Umlagesystem. Ich tippe darauf, dass im Ergebnis zwei Renten gezahlt werden. Aber das werden die Experten morgen verifizieren. Anerkennung von Arbeitszeiten aus dem Ausland gibt es meines Wissens nur für „Vertriebene“. Viele Grüße V.
W°lfgangam 02.07.2020 | 20:36
Hallo Andrea, sobald Sie auch nur 1 Monat in D versicherungspflichtig gearbeitet haben, haben Sie einen dtsch. Rentenanspruch - Zeiten aus IT + D werden zusammengerechnet, eine Beitragserstattung ist damit, sofern bereits 60 Monate erreicht sind/wie bei Ihnen, ausgeschlossen. Gruß w. PS: Sofern IT die EU nicht verlässt ... ;-)
Andreaam 03.07.2020 | 18:13
Herzlichen Dank an alle und besonders an das Expertenteam! Ich will natuerlich hoffen, dass Italien einen klaren Kopf behaelt und die EU nicht verlaesst. Das waere nicht nur Farlaessig von Rom, das waere ein oekonomischer Suizid... Andrea
Deutsche Rentenversicherung
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