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Experten-Antwort

Anspruch auf Rente mit 63

von Berni14.05.2017 | 23:52
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4 Antworten

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Hallo Ich bin 1962 geboren, jetzt 55 Jahre und bekomme die normale Rente mit 66 Jahren und 8 Monate. Ich möchte aber mit 63 in Rente gehen incl. 13,2 % Abschläge. Problem: Ich bin seit 2009 selbstständig und habe seitdem keine Beiträge mehr einbezahlt. Bis dahin war ich 29 Jahre pflichtversichert. Frage: Kann ich jetzt noch 6 Jahre freiwillige Mindestbeiträge leisten, um Anspruch auf die Rente mit 63 für langjährig Versicherte zu bekommen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Berni,

Klugpuper hat Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Klugpuperam 15.05.2017 | 05:28
Freiwillige Versicherung ist kein Problem. Einfach rückwirkend ab Januar beantragen und gut. Aber vorher sollte das Versicherungskonto geklärt werden. Für die 35-jährige Wartezeit zählen sämtliche rentenrechtliche Zeiten dazu, auch Anrechnungszeiten für z. B. Schulbesuch. Vielleicht fehlen gar nicht mehr volle sechs Jahre. Die Altersrente für langjährig Versicherte ist eine vorgezogene Altersrente, daher sind Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten. Für die Ruhestandsplanung ist zu klären, ob sich das mit der Selbständigkeit verträgt oder die Selbständigkeit komplett beendet werden muss, damit die Rente gezahlt werden kann. In der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle hilft man Ihnen weiter.
W*lfgangam 15.05.2017 | 18:40
Zitat von Berni anzeigenausblenden
Ergänzend zu den Vorbeiträgen: Hallo Berni, Sie müssen nicht sofort in die freiwillige Versicherung für die 35 Jahre einsteigen, da bis 63 erst die Wartezeit von 35 Jahren erreicht sein muss. Erreichen Sie die vorher, sieht das schick aus, hilft aber nicht ...ab Alter 57 sollten Sie dann aber schon einsteigen und den genauen Zahlungsbeginn nachfragen, wenn: ABER: 'Problem Selbständigkeit' ...wären Sie denn bereit, Ihre selbständige Tätigkeit, die Einnahmen aus steuerrechtlichem Gewinn, ab 63 auch so weit runterzufahren, dass Sie die Hinzuverdienstgrenze von jährlich 6300 EUR damit nicht überschreiten, um die volle Altersrente erhalten zu können? Punkt 2: im Hinblick auf die freiwilligen Beiträge ziehen Sie auch Ihren Steuerberater zur Hilfe, ob sich nicht doch ein sofortiger Einstieg in die Beitragszahlung 2017 ff. - und ggf. auch mit höheren als den Mindestbeiträgen - steuerlich positiv auf Ihr Gesamteinkommen auswirken kann. Gruß w.
Berniam 16.05.2017 | 12:23
Vielen Dank für die ausführlichen kompetenten Antworten. Das hilft mir schon einmal weiter. Allerdings tauchen jetzt in diesem komplexen Thema neue Fragen auf. Zählen zu der Hinzuverdienstgrenze von jährlich 6300 EUR auch Kapitalerträge? Wie wird dann die Krankenkasse berechnet? Ich bin zur Zeit gesetzlich freiwillig krankenversichert und hätte als Rentner hohe Einsparungen bei den Beiträgen. Für mich ein weiterer Grund für die Rente mit 63. Vielen Dank.
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