Hallo Harry Weber,
haben Versicherte Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld bezogen und wird im Anschluss daran eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben ausgeführt, so wird bei der Berechnung der diese Leistungen ergänzenden Leistung zum Lebensunterhalt von dem bisher zugrunde gelegten Arbeitsentgelt ausgegangen. Somit besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Übergangsgeld.
Bitte lassen Sie sich bis zum Beginn der vorgesehenen Maßnahme weiter krank schreiben und beantragen Weiterzahlung des Krankengeldes.
Die weiteren Detailfragen in Ihrem Einzelfall prüft für Sie die Reha-Sachbearbeitung.