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Experten-Antwort

Anspruch auf Übergangsgeld

von Harry Weber02.04.2022 | 16:05
251 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich war bis zum 31.03.2022 krankgeschrieben und habe bis zu diesem Zeitpunkt Krankengeld bekommen. Nun fühle ich mich besser und habe mich nicht wieder krankschreiben lassen. Ich habe kein Arbeitslosengeld beantragt und lebe von meinem ersparten. Heute habe ich Bescheid bekommen, dass mir eine LTA genehmigt wird. Habe ich Anspruch auf Überganggeld oder erlischt dieser irgendwie, weil ich im Moment kein Krankengeld und kein Arbeitslosengeld bekomme?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Harry Weber,

haben Versicherte Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld bezogen und wird im Anschluss daran eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben ausgeführt, so wird bei der Berechnung der diese Leistungen ergänzenden Leistung zum Lebensunterhalt von dem bisher zugrunde gelegten Arbeitsentgelt ausgegangen. Somit besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Übergangsgeld.

Bitte lassen Sie sich bis zum Beginn der vorgesehenen Maßnahme weiter krank schreiben und beantragen Weiterzahlung des Krankengeldes.

Die weiteren Detailfragen in Ihrem Einzelfall prüft für Sie die Reha-Sachbearbeitung.

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3 Antworten

Berndam 02.04.2022 | 23:34
Grundsätzlich besteht auch dann Anspruch auf Übergangsgeld, falls man nicht arbeitsunfähig ist. Aber bei Ihnen ist das Kind (noch) nicht im Brunnen, Ihr Arzt könnte Sie noch am Montag weiter krankschreiben, mit einer folgebescheinigung.
Geht nichtam 03.04.2022 | 09:49
Eine 'Folge'bescheinigung muss nahtlos erfolgen und darf nicht rückwirkend ausgestellt werden. Es kann also allenfalls eine neue Krankschreibung ausgestellt werden. Mit dem Arzt 'handeln' wird man wohl auch nicht können, zumal gerade Quartalswechsel war. Und vom 01.04. bis inkl. 03.04. gibt es dann auch kein Krankengeld. Die Regelungen der KK's haben sich massiv verschärft. Also besser nicht solche Tipps geben @Bernd...
Harry Weberam 03.04.2022 | 10:32
Zitat von Geht nicht anzeigenausblenden
Grundsätzlich besteht auch dann Anspruch auf Übergangsgeld, falls man nicht arbeitsunfähig ist. Aber bei Ihnen ist das Kind (noch) nicht im Brunnen, Ihr Arzt könnte Sie noch am Montag weiter krankschreiben, mit einer folgebescheinigung.
Eine 'Folge'bescheinigung muss nahtlos erfolgen und darf nicht rückwirkend ausgestellt werden. Es kann also allenfalls eine neue Krankschreibung ausgestellt werden. Mit dem Arzt 'handeln' wird man wohl auch nicht können, zumal gerade Quartalswechsel war. Und vom 01.04. bis inkl. 03.04. gibt es dann auch kein Krankengeld. Die Regelungen der KK's haben sich massiv verschärft. Also besser nicht solche Tipps geben @Bernd...
Ich frage ja nicht nach dem Krankengeld. Nur ich möchte wissen, ob ich von der DRV Übergangsgeld bekomme während einer LTA Maßnahme. Ich war vorher in einer medizinischen Reha und dort wurde ich arbeitsunfähig für meinen jetzigen Beruf entlassen. Deshalb die LTA. Nur bekomme ich Übergangsgeld von der DRV, obwohl ich jetzt kein Krankengeld bekomme und nicht Arbeitslos gemeldet bin. Oder wird die DRV sagen, dass die keine Grundlage zur Berechnung hat oder sonst was?
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