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Experten-Antwort

Anspruch auf Übergangsgeld als Selbständige

von Patricia24.10.2016 | 11:30
3292 Ansichten
6 Antworten

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1. Habe ich als Selbständige, die keine freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, nur Pflichtbeiträge im Rahmen eines Minijobs, überhaupt Anspruch auf Übergangsgeld? Die Frage wurde mir bei der Rentenversicherung unterschiedlich beantwortet. 2. Gilt für den Berechnungsmodus des Übergangsgeldes der Zeitpunkt der Reha z B. Januar 2017)? Demnach hätte ich nämlich im vorangehenden Jahr (2016) keinen Minijob gehabt (weg. Arbeitsunfähigkeit)? Was die Sache für mich erleichtern würde. Danke im Voraus für die Beantwortung der Fragen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Selbständig Tätige, die zuletzt Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt haben,

erhalten Übergangsgeld auf der Grundlage der im letzten Kalenderjahr vor Beginn der Rehabilitationsleistung

gezahlten Rentenversicherungsbeiträge.

Sind Sie ohne Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen lediglich freiwillig versichert beziehungsweise selbständig tätig

oder wurden im letzten Kalenderjahr vor Beginn der Rehabilitationsleistung keine Rentenversicherungsbeiträge

entrichtet, besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld.

Wenn die Reha im Jahr 2017 durchgeführt wird und Sie im Jahr 2016 keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben,

besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld.

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5 Antworten

Rebeccaam 25.10.2016 | 10:38
Vielen Dank. Eine Frage noch : welcher Zeitpunkt ist dann entscheidend für die Gewährung und Berechnung des Übergangsgeldes : Start der Reha, Datum Antragstellung oder Datum der Bewilligung der Reha.?
tussiam 25.10.2016 | 14:58
ja ja die Selbständigen:-) nichts einzahlen aber dann irgendwann auf Solidargemeinschaft hoffen:-))
Herz1925am 25.10.2016 | 15:22
Hallo Rebecca, Der Zeitpunkt der müsste der Beginn (bis Ende) der Reha sein. Das ist bei Pflichtversicherten genau so. @tussi, genau lesen, nur wer eingezahlt hat, bekommt auch ÜGeld :-) Außerdem gibt es noch eine harte Regelung in der KV. Der Mindestbeitrag beträgt 333 Euro monatlich, auch wenn nur 800 Euro monatlich verdient werden :-( Aber Sie haben ja nur Spaß gemacht, oder? :-)
Herz1925am 25.10.2016 | 16:47
Wie viel ist es dann? Das war meine letzte Info. Oder sind es z.Zt. 331 Euro. Jedenfalls haben die Selbständigen, die freiwillig bei der GKV versichert sind ca 4,36 Euro Milliarden Beitragsschulden deswegen. :-( Vielleicht habe ich bei 333 an das gleichnamige französische Bier gedacht, das ich mir 1969 in Meribel genehmigt habe. BB war übrigens auch im Ort. Das sind die nackten Tatsachen :-)
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