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Experten-Antwort

Anspruch auf Urlaub bei Bezug von Erwerbsminderungsrente

von Nichtswissen06.03.2020 | 15:15
1720 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, Ich habe eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Darf ich, wenn ich die Rente beziehe, in Urlaub fahren? Danke schön

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.03.2020 | 08:58

Sie können auch als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente in den Urlaub fahren. Ihre Rente wird unverändert weitergezahlt.

3 Antworten

W°lfgangam 06.03.2020 | 15:41
Hallo Nichtswissen, beantragen Sie doch einfach mit Formular U0100 Ihren Urlaub bei der DRV, auch Ihnen stehen die 24 Tage Erholung vom Rentenabheben aus dem RUG (Rentenurlaubsgesetz) zu ...aber, vergessen Sie nicht, eine Urlaubsvertretung zu benennen/gegenzeichnen zu lassen, weil dann ein EM-Rentner nicht zeitgleich Urlaub nehmen darf ;-) Gruß w.
Nienteam 06.03.2020 | 16:30
Nein, leider dürfen Sie das nicht. Sie sind krank und dürfen somit nicht verreisen. Eigentlich sollten Sie den ganzen Tag im Bett verbringen und nur zur Toilette und in Begleitung zum Einkaufen, mehr ist nicht erlaubt,sonst wird die Rente entzogen. Glauben Sie nicht? Stimmt auch alles nicht. Selbstverständlich können Sie auch als EM-Rentner ein normales Leben führen und auch Urlaub machen. Etwaige körperliche Einschränkungen bremsen Sie von ganz allein. P. S. Italien würde ich momentan meiden!
Korianderam 06.03.2020 | 17:14
Lassen Sie sich nicht von den Forums Komikern verunsichern. Sie können natürlich in Urlaub fahren wann immer Sie wollen, Sie dürfen mit Ihrer EM-Rente sogar auswandern.
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