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Experten-Antwort

Anspruch auf Urlaub zur Anreise?

von Alicia25.03.2024 | 12:53
435 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, die Anreise zu meiner Reha dauert ca 8 Stunden und ich soll bis 12 Uhr dort sein. Ich hatte vor, einen Tag vorher anzureisen. Ich bin aber an dem Tag vor der Reha noch zum Spätdienst eingeplant (Arbeitsende 20:45 Uhr). Auf Nachfrage sagte die PDL, ein Urlaub könne nicht gewährt werden, da ich ja anschließend fünf Wochen nicht da sei. Nun meine Frage: Gibt es irgendwo eine Gesetzesgrundlage, dass der Tag zur Anreise als Urlaub zu gewähren ist? Ich bin gern bereit, dafür Urlaub zu nehmen, es geht mir nur darum, überhaupt frei zu bekommen. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alicia, die Frage nach dem Urlaubsanspruch für den Tag vor Reha-Beginn ist eine arbeitsrechtliche Frage, die ich Ihnen hier nicht beantworten kann. Die Reha beginnt mit dem Aufnahmetag, den Ihnen die Klinik mitgeteilt hat.

Ich würde Ihnen raten mit der Klinik Kontakt aufzunehmen und eine spätere Anreisezeit aufgrund der großen Entfernung bzw. langen Anfahrt zu besprechen.

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5 Antworten

Praxisam 25.03.2024 | 13:23
Ist grundsätzlich Arbeitsrecht, worauf Sie in diesem Forum keine verlässliche Antwort erhalten werden. Persönlich sehe ich da zwei Möglichkeiten. Entweder nehmen Sie nach der Arbeit den Nachtzug (falls es einen gibt) und rollen entspannt im Schlafwagen an Ihr Ziel. Oder Sie kontaktieren die Klinik und geben Bescheid, dass Sie später kommen. So flexibel wird die Klinik hoffentlich sein.
Wie man in den Wald hineinzuversetzen...am 25.03.2024 | 13:33
Hallo Alicia, Wie Sie schreiben: Sie >sollen< bis 12h da sein; wenn es nicht geht, sollte die Klinik das akzeptieren (hat sie bei mir auch schon mal). ...und da Ihnen aufgrund der Weigerung Ihres Arbeitgebers, Ihren zur Amreise einen Tag Urlaub zu geben, ja schon mal der erste Reha-Tag entgeht, würde ich auf Reha dann recht bald versuchen, eine Verlängerung zu bekommen. Für Urlaub direkt >nach< der Reha (sie müssen ja auch wieder zurück) gibt es übrigens eine Rechtsgrundlage; ich kenne nur den Paragraphen nicht.
Minaam 25.03.2024 | 13:59
Alternativ kann man sich auch vor der Reha krankschreiben lassen. Man hat ja wahrscheinlich auch eine Krankheit, wegen der man zur Reha fährt. Nach der Reha ist auf jeden Fall Urlaub zu gewähren.
Minaam 25.03.2024 | 15:24
Nachtrag: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
Aliciaam 26.03.2024 | 14:28
Allen Antwortenden herzlichen Dank. Ich werde mit der Klinik eine spätere Ankunft absprechen!
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