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Experten-Antwort

Anspruch auf Versicherungszeiten? - Temporärer Umzug in die USA

von Rapha8604.04.2019 | 18:48
455 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich habe eine Frage: Wir ziehen für 3 Jahre in die USA. Ich werde dort voraussichtlich arbeiten. Werden mir die Jahre, die ich in den USA arbeite, an die Versicherungszeiten angerechnet? Werden auch die Beträge angerechnet, so dass sich meine Rente dadurch entsprechend erhöht? Oder werden nur die Versicherungszeiten angerechnet, so dass ich später überhaupt Anspruch auf Rente habe bzw. die Versicherungszeiten erfülle um Rente zu erhalten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.04.2019 | 11:04

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Werden Versicherungszeiten in beiden Ländern zurückgelegt, erfolgt die Anrechnung der Wartezeitmonate jeweils in beiden Rentensystemen. Sollten Sie in den USA Beiträge in die dortige Rentenversicherung einzahlen, werden Ihnen diese Monate bei den Wartezeiten zur Erfüllung eines Rentenanspruches in Deutschland dazugerechnet. Die tatsächliche Rentenzahlung erfolgt grundsätzlich getrennt aus den jeweils eingezahlten Beiträgen. Für einen Erwerbsminderungsrentenanspruch ist unter anderem Voraussetzung, dass Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung noch drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Das können in Ihrem Fall auch Beiträge zur US-Amerikanischen Rentenversicherung sein. Da eine Beschäftigungsaufnahme bei Ihnen noch nicht sicher ist, empfehlen wir Ihnen vor Verzug eine Beratung bei Ihrem regionalen Rentenversicherungsträger.

6 Antworten

Rafa87am 04.04.2019 | 19:08
Die Versicherungszeiten werden nicht in Germany angerechnet. Auch in der USA sind mindestens 60 Monate Pflichtbeitragszeiten zu erfüllen. Wieso schreibst du """VORAUSSICHTLICH """? Arbeitest du als Cowboy?
Rapha86am 04.04.2019 | 19:13
Ich weiß ja nicht, ob ich nen Job bekomme. ;-) Daher "voraussichtlich". Mein Mann wird dort arbeiten, ich komme mit und werde hoffentlich auch einen Job haben, sobald ich die Arbeitserlaubnis habe. Was bedeutet dann das hier: "Ich habe vier Jahre lang Beiträge zur Social Security in den USA gezahlt. Kann ich meine Beiträge nach Deutschland übertragen lassen? Eine Übertragung von Versicherungszeiten eines anderen Staates nach Deutschland ist in der Regel nicht möglich. Ob nach ausländischem Recht die Möglichkeit einer Beitragserstattung besteht, kann Ihnen nur der dortige Versicherungsträger sagen. "In Ihrem Fall könnten aber die amerikanischen Beiträge für die spätere Anspruchsprüfung in Deutschland mit berücksichtigt werden." Vorausgesetzt, Sie haben auch in Deutschland für mindestens 18 Monate Beiträge entrichtet. Die Höhe Ihrer deutschen Rente ergibt sich dann aber nur aus Ihren deutschen Versicherungszeiten. Ebenso könnte auch der amerikanische Versicherungsträger Ihre deutschen Beiträge für die Anspruchsprüfung berücksichtigen. Dies wird durch das Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen beiden Staaten ermöglicht."
Rafa87am 04.04.2019 | 19:39
Ohje das wusste ich nicht. Lassen wir mal die Experten antworten. Trotzdem viel Spaß in den USA und Grüße an TRUMP .
W*lfgangam 04.04.2019 | 20:00
Hallo Rapha86, Im Rahmen des Renten-Abkommens mit den USA werden Ihnen bei dort bestehender Versicherungspflicht diese Zeiten auf die dtsch. Versicherungszeiten für alle Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) angerechnet, rein zeitlich - damit bleibt auch der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente bestehen, der sonst nach einer mehr als 2-jährigen 'Lücke' (vorerst) enden würde. Es entstehen aber getrennte Rentenansprüche - für die US-Zeiten zahlt die 'Social Security', für die D-Zeiten die DRV ...beide nach eigenen Anspruchsvoraussetzungen und jeweils erst nach Erreichen der jweiligen Mindestaltersgrenzen. Hier finden Sie noch eine Broschüre mit weiteren Informationen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Gruß w. PS: Nebenbei, für die 'Luft' im Rentenkonto in D können Sie auch freiwillige Beiträge einzahlen. Über Sinn /Nutzen /Kosten + mtl. Rentenanspruch aus dieser Aktion informieren Sie sich in der nächsten Beratungsstelle. Hat aber Zeit - freiwillige können Sie für die Lücken im lfd. Jahr noch bis zum 31.03. des Folgejahres nachzahlen/beantragen.
Rapha86,am 04.04.2019 | 20:08
W*lfgang schrieb

Hallo Rapha86,

Im Rahmen des Renten-Abkommens mit den USA werden Ihnen bei dort bestehender Versicherungspflicht diese Zeiten auf die dtsch. Versicherungszeiten für alle Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) angerechnet, rein zeitlich - damit bleibt auch der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente bestehen, der sonst nach einer mehr als 2-jährigen 'Lücke' (vorerst) enden würde.

Es entstehen aber getrennte Rentenansprüche - für die US-Zeiten zahlt die 'Social Security', für die D-Zeiten die DRV ...beide nach eigenen Anspruchsvoraussetzungen und jeweils erst nach Erreichen der jweiligen Mindestaltersgrenzen.

Hier finden Sie noch eine Broschüre mit weiteren Informationen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/weitere_abkommen/13_arbeiten_deutschland_usa.html

Gruß

w.

PS: Nebenbei, für die 'Luft' im Rentenkonto in D können Sie auch freiwillige Beiträge einzahlen. Über Sinn /Nutzen /Kosten + mtl. Rentenanspruch aus dieser Aktion informieren Sie sich in der nächsten Beratungsstelle. Hat aber Zeit - freiwillige können Sie für die Lücken im lfd. Jahr noch bis zum 31.03. des Folgejahres nachzahlen/beantragen.

Okay Danke habe ich verstanden. Und was genau bedeutet: damit bleibt auch der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente bestehen, der sonst nach einer mehr als 2-jährigen 'Lücke' (vorerst) enden würde. Heisst das ich habe keinen Anspruch mehr?
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