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Zur Experten-Antwort springenHallo Thomas,
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden grundsätzlich befristet gezahlt. Nur wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann, und der Rentenanspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, kann die Rente unbefristet geleistet werden.
Auch wenn aus Ihrer Sicht sicher vieles darauf hindeutet - so kann ich im Rahmen dieses Forums dennoch leider keine Einschätzung dazu abgeben, ob die o. g. Voraussetzungen für eine unbefristete Zahlung der Erwerbsminderungsrente in Ihrem konkreten Einzelfall erfüllt sind. Hier können Sie letztlich nur die abschließende Entscheidung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers abwarten.
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