Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anspruch auf Weitergewährung volle EM-Rente bei Aufenthalt/Umzug in ein anderes Land

von A.H.14.10.2010 | 22:32
3142 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich möchte wissen, ob der Anspruch auf volle, jedoch befristete EM-Rente weiterbesteht, wenn man in ein anderes Land zieht? Außerdem habe ich noch zwei Fragen. 1. Ab wann kann man in Ruhestand/Rente gehen, wenn man Schwerbehindert ist? Geburtsjahr 1957/35 Pflichtjahre erfüllt in 3/2014 2. Spielt der GdB in irgendeiner Art und Weise eine Rolle bei oder für eine Entscheidung einer EM-Rente? freundliche Grüße A.H.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von „Klemens“ wird zugestimmt.

Für Sie ergibt sich daher als frühestmöglicher Rentenbeginn der Monat nach Erreichen eines Alters von 60 Jahren und 11 Monaten. Allerdings haben Sie dann 10,8 Prozent Abschlag. Erst mit 63 jahren und 11 Monaten könnten Sie abschlagsfrei in Rente gehen. Schwerbehinderung bedeutet 50 Prozent oder mehr. Eine Gleichstellung z.B. bei einem GdB von 30 Prozent genügt nicht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Klemensam 15.10.2010 | 07:23
Einen EM- Verlängerungsantrag können Sie natürlich auch aus dem Ausland stellen. Rentner, die im Ausland leben möchten, sollten sich allerdings vor der Entscheidung über einen Umzug beim Rentenversicherer erkundigen, ob sich hierdurch Änderungen bei der Rente ergeben. Während bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland – z. B. für eine Urlaubsreise - die Rente ohne Einschränkungen weitergezahlt wird, kann unter Umständen der Rentenanspruch entfallen oder die Höhe der Rente verringert werden, wenn durch einen Umzug ins Ausland der gewöhnliche Aufenthaltsort verlegt wird. zu 1 : http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_8AB581DB744C3348B6… zu 2 : Nein. Eine Schwerbehinderung hat keinerlei Einfluß auf die Entscheidung zu einer EM-Rente. Jemand kann 100 % schwerbehindert sein aber voll erwerbsfähig ! Allerdings können die ärztlichen Unterlagen welche im Schwerbehindertenverfahren vorgelegt/erstellt wurden , natürlich auch in einem EM-Verfahren Verwenduing finden . Ob und wie diese allerdings in die Entscheidung zu einer EM-Rente einfliessen und damit berücksichtigt werden, entscheidet alleine die RV. Eine Schwerbehinderung ist aber für den früheren Beginn einer Alltersrente von entscheidender Bedeutung.
A.H.am 15.10.2010 | 15:46
Hallo, danke an Klemens! An den Experten, danke auch Ihnen für die Antwort. Leider ist diese anders ausgefallen, als mein Partner es mir erzählt hatte, nachdem er bei der Rentenberatung war. Dort wurde ihm gesagt, er könne sofort-jedoch mit Einbußen- in Ruhestand gehen, sobald die 35 Pflichtjahre erfüllt wären. Er ist 1957 geboren, die Pflichtjahre sind in 42 Monaten erfüllt. Ich bitte deshalb noch einmal um eine Antwort, damit wir keine Mißverständnisse haben. herzliche Grüße A.H.
Klemensam 15.10.2010 | 20:32
Jahrgang 1957 - also heute 53 Jahre alt. In 42 Monaten die 35 Jahre Wartezeit voll und dann 56/57 Jahre alt. Mit nur 56/57 Jahren kann aber nun wirklich niemand in Rente gehen. Der Witz ist gut ! Ich denke auch nicht, das man ihrem Partner bei der Beratung so einen Quatsch erzählt hat. Hier handelt es sich sicher um ein völliges Mißverständnis . Sonst könnte ja jeder der mit 15 Jahren angefangen hat zu arbeiten ( was früher ja üblich war ) dann mit 50 Jahren schon in Rente gehen..... Die Antwort des Experten ist also korrekt. Leider ist der Rentenbeginnrechner auf der Webseite der DRV momentan nicht " online " sondern in Wartung. Versuchen Sie es dort die Tage mal wieder und dann können Sie sich ihren individuellen Rentenbeginn dort selbst ausrechnen . http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de…
Vorarbeiteram 17.10.2010 | 22:34
Ich kenne Post Beamte die kerngesund mit 55 Jahren in Rente geschickt wurden. Sowas gibt es auch Und der Bauarbeiter, der heute 40 Jahre alt ist soll noch 27 Jahre arbeiten und dann mit 70 sterben. So sieht es heute aus.
W*lfgangam 18.10.2010 | 21:59
> Ich kenne Post Beamte die kerngesund mit 55 Jahren in Rente geschickt wurden. ...ja und - schauen Sie sich Jopie Heesters an - hören Sie da Gemecker ? Warum wollte/konnte der Bauarbeiter nur Bauarbeiter sein und kein Postbeamter, oder gar Vorstandsackermann der DB - machts jetzt *Klick ?!! ...malochen und jeden Monat vom Richtfest taumelnd im Golf1 eingeschlafen - finden Sie nicht, dass das zum Futterneid schüren zu wenig ist ? Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026