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Experten-Antwort

Anspruch auf Witwenrente

von dd05.08.2018 | 22:14
335 Ansichten
6 Antworten

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meine Frau (Filipina) und ich (deutsch) haben in Hongkong geheiratet. Die Heiratsurkunde ist mit einer Apostille versehen. Unsere Ehe ist in Deutschland nicht registriert. Bekommt sie Probleme mit der Auszahlung der Witwenrente nach meinem Ableben? ( gemeinsames in Deutschland geborenes minderjähriges Kind ist vorhanden)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo dd,

Sie müssen rechtskräftig verheiratet sein (Nachweis ist die Heiratsurkunde). Nach einem Jahr Ehezeit besteht dann ein Anspruch auf Witwer/Witwenrente bei Eheschließungen ab 2002.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Heiratam 06.08.2018 | 16:51
Genau darum geht es ja. Ist die in Hongkong geschlossene Ehe in Deutschland rechtsgültig?
santanderam 06.08.2018 | 17:04
Diese Frage kann in diesem Forum nicht beantwortet werden. Gehen sie mit der Heiratsurkunde auf ein Deutsches Standesamt und klären sie dies dort.
Heiratam 06.08.2018 | 17:15
Und was macht der Rententräger wenn genau diese Urkunde bei einem Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt wird. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es auch hierfür eine entsprechende Arbeitsanweisung der DRV gibt. Da machen es Sie und der Experte etwas zu einfach.
Juppam 06.08.2018 | 19:01
Was ist an "nur in Deutschland anerkannte Ehe" nicht zu verstehen?
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