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Anspruch auf Witwenrente ??

von Isa05.03.2007 | 16:26
1737 Ansichten
3 Antworten
Steht meiner Mutter (Rentnerin 65 J) Witwenrente zu? Nach unglaublichem Behördenaufwand von zig Schriftwechseln – erhält Sie einen Bescheid dass Sie keine Witwenrente erhält. Info: Ehegatte im Alter von 56 Jahren in 2006 verstorben. War vorher jahrelang Krank - bekam aber trotz Antrag keine Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit. Die Begründung = Wartezeiten nicht erfüllt! Aber diese waren: (Beitragszeiten gesamt nachweisbar: 22 Jahre +11 Monate) Daher bitte um konkrete Antwort – da dies ein „Buch mit 7 Siegeln“ ist und ich finde keine eindeutige Aussage über Wartezeit – (Auszug :.. Die Wartezeit ist somit eine Mindestversicherungszeit. Für die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren und die Wartezeiten von 15 Jahren und 20 Jahren …..berücksichtigt. Für die Wartezeit von 35 Jahren zusätzlich ….) UND über klare Aussage wann Erfüllt sich der Anspruch auf Witwenrente Vorrausetzungen sind unklar (hier wieder Rede von Wartezeiten) sowie Höhe der eigenen Rente wird ja auch noch mit angerechnet! ? Es kann doch nicht angehen dass der Ehepartner Jahrelang Beiträge zahlt und schwer erkrankt – dann noch nicht mal Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente hat – da zu „jung“ bzw. die Wartezeit nicht erfüllt hat… nun auch die Witwe noch nicht mal Anspruch auf Witwenrente hat. Wozu zahlt man denn bitte die Beiträge? Wenn noch nicht mal im Erlebensfall Rente gezahlt wird – geschweige denn- die Witwe keinerlei Ansprüche hat. Das ist aber sicher eine andere „Geschichte“…der sog. Generationsvertrag. !

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.03.2007 | 12:03

Bernhard und Schade haben Recht. Wenn 22 Beitragsjahre vorhanden sind und die Ehe zum Zeitpunkt des Todes mindestens 1 Jahr bestand, hat die Witwe einen Anspruch auf Witwenrente. Sie können sich auch an eine unserer Beratungsstellen wenden. Die Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie an der linken Seite unter Service-Beratungsstellen.

2 Antworten

Bernhardam 05.03.2007 | 17:00
Wenn der Ehemann mehr als 22 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt hat, und die Ehe zum Zeitpunkt des Todes länger als ein Jahr bestanden hat, dann bekommt die 65 Jahre alte Witwe eine Witwenrente. Punkt. So einfach ist das. Die Höhe des Einkommens der Witwe (eigene Rente) wird dabei angerechnet, aber nur zu 40 % und nur, soweit eine Freigrenze von ca. 690 € überschritten ist. Um im Detail auf Ihre Frage antworten zu können, müssten Sie weit genauere Angaben machen. Es wäre für den Anfang aber hilfreich, wenn Sie uns mitteilen würden, warum der Rentenantrag abgelehnt wurde (möglichst die §§ im Bescheid nennen).
Schadeam 06.03.2007 | 08:17
ergänzend zu Bernhard noch die Information, dass die Wartezeit = Mindestversicherungszeit für die Witwenrente 5 Jahre beträgt. Ich empfehle ein Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung - dort sollte der Fall doch grundsätzlich geklärt werden können.
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