Bernhard und Schade haben Recht. Wenn 22 Beitragsjahre vorhanden sind und die Ehe zum Zeitpunkt des Todes mindestens 1 Jahr bestand, hat die Witwe einen Anspruch auf Witwenrente. Sie können sich auch an eine unserer Beratungsstellen wenden. Die Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie an der linken Seite unter Service-Beratungsstellen.
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