Sofern keine erneute Heirat stattgefunden hat, sollte die Rente (erneut) beantragt werden. Falls sie schon beantragt wurde und lediglich als Folge der Einkommensanrechnung kein Zahlbetrag mehr zustande kam, wird die Einkommensanrechnung aktualisiert.
Bitte suchen Sie die nächstgelegene Beratungsstelle dazu auf.