Hallo Andree,
eine Schwerbehinderung ist etwas anderes, als eine Erwerbsminderung. Ein Grad der Behinderung (GdB) von 80 wie in Ihrem Fall bedeutet nicht, dass man auch erwerbsgemindert ist. In Deutschland gibt es laut dem statistischen Bundesamt 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen. Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen ca. 1,8 Millionen Menschen. Auch wenn nicht jeder schwerbehinderte Mensch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erfüllt, sehen Sie schon allein an diesen Zahlen, dass eine Schwerbehinderung etwas anderes ist, als eine Erwerbsminderung.
Ähnliches gilt für Pflegegrade. Es gibt keinen Automatismus, nach welchem ein bestimmter Pflegegrad zu einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit führt.
Natürlich berücksichtig die Rentenversicherung alle gesundheitlichen Einschränkungen bei der der Beurteilung ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt oder nicht.
Sind Sie mit der Beurteilung der Rentenversicherung in Ihrem Fall nicht einverstanden, dann können Sie im Rahmen der Widerspruchsfrist eine Widerspruch einlegen. Ist diese abgelaufen, können Sie unter Vorlage einer Begründung (hier: in der Regel neue medizinische Unterlagen) entweder einen Überprüfungsantrag oder einen Neuantrag stellen (und diesmal dann bei einer Ablehnung Widerspruch und später ggf. Klage einreichen).
Ob die Ablehnung in Ihrem Fall rechtmäßig war, können wir im Rahmen dieses Forums nicht beurteilen. Hier handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen. Es gibt keine vom GdB oder Pflegegrad abhängigen Automatismen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung