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Experten-Antwort

Anspruch EU Rente

von Andree19.12.2024 | 07:15
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6 Antworten

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Ich bin seit Jahren 80 % schwerbehindert habe Sonderzeichen G habe seit 4 Jahren die Pflegestufe 2 und trotzdem wird mir die EU Rente nicht gewährt ist so was Rechtens??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andree,

 

eine Schwerbehinderung ist etwas anderes, als eine Erwerbsminderung. Ein Grad der Behinderung (GdB) von 80 wie in Ihrem Fall bedeutet nicht, dass man auch erwerbsgemindert ist. In Deutschland gibt es laut dem statistischen Bundesamt 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen. Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen ca. 1,8 Millionen Menschen. Auch wenn nicht jeder schwerbehinderte Mensch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erfüllt, sehen Sie schon allein an diesen Zahlen, dass eine Schwerbehinderung etwas anderes ist, als eine Erwerbsminderung.

 

Ähnliches gilt für Pflegegrade. Es gibt keinen Automatismus, nach welchem ein bestimmter Pflegegrad zu einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit führt.

 

Natürlich berücksichtig die Rentenversicherung alle gesundheitlichen Einschränkungen bei der der Beurteilung ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt oder nicht.

 

Sind Sie mit der Beurteilung der Rentenversicherung in Ihrem Fall nicht einverstanden, dann können Sie im Rahmen der Widerspruchsfrist eine Widerspruch einlegen. Ist diese abgelaufen, können Sie unter Vorlage einer Begründung (hier: in der Regel neue medizinische Unterlagen) entweder einen Überprüfungsantrag oder einen Neuantrag stellen (und diesmal dann bei einer Ablehnung Widerspruch und später ggf. Klage einreichen).

 

Ob die Ablehnung in Ihrem Fall rechtmäßig war, können wir im Rahmen dieses Forums nicht beurteilen. Hier handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen. Es gibt keine vom GdB oder Pflegegrad abhängigen Automatismen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

grundsätzlicham 19.12.2024 | 07:22
Es kommt ja auf Ihre Erwerbsfähigkeit an. Nur aufgrund eines Grades der Behinderung und Pflegestufe kann keine Aussage über Ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt getroffen werden. Es gibt Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und Pflegegrad, die vollschichtig in der Lage sind, auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz zu arbeiten. Die EU Rente gibt es übrigens seit vielen Jahren nicht mehr.
EMam 19.12.2024 | 07:51
Wenn es Ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigt ist, sollten Sie Widerspruch und ggf. Klage gegen den ablehnenden Bescheid einlegen und dies, nach Rücksprache mit Ihren behandelnden Ärzten, entsprechend begründen. In einem anonymen Forum kann niemand bewerten, ob Sie mit Ihren gesundheitlichen Einschränkungen auch erwerbsgemindert sind. Was haben Sie denn überhaupt bisher in dieser Richtung übernommen, wenn Sie schon seit 4 Jahren eine andere Auffassung haben, als der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung?
Feliam 19.12.2024 | 08:07
Vielleicht liegt es bei Ihnen auch gar nicht am Gesundheitszustand, sondern an fehlenden Beiträgen? Um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, muss man die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt haben und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (!) mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Fliederam 19.12.2024 | 08:54
Die Frage ist, was der Ablehnungsgrund ist. Grundsätzlich schließe ich mich meinem Vorredner/meiner Vorrednerin an. Es könnte aber ja auch sein, dass Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere die 3/5-Regelung, nicht erfüllen?
Maximilianeam 19.12.2024 | 21:34
Für die DRV ist alles rechtens was Geld spart. Aber da gibt es ja noch die 70 Prozent, die zu Unrecht die EMR beziehen. Ja so mancher weiß wie er jammern und Barmen muss um nicht mehr voll arbeiten zu müssen. Für Sie tut es mir aber leid
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