Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anspruch Mütterrente ?

von Sanna6519.03.2014 | 11:25
4199 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Ich, 66 Jahre,Hausfrau,3 Kinder vor 92 geboren,beziehe keine Rente, da ich keine 5 Jahre nachweisen kann. Frage: Wenn die Mütterrente kommt, habe ich Anspruch und wenn wieviel ( Netto ) und wann muss die Rente beantragt werden ? Direkt nach Gesetzverabschiedung oder später ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wir gehen davon aus, dass Ihre Frage in den bereits vorhandenen Beiträgen abschließend beantwortet wurde.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

12 Antworten

Mitleseram 19.03.2014 | 11:41
Sofern das geplante Gesetz verabschiedet wird, womit im Laufe des Monats Mai 2014 gerechnet werden kann, besteht Anspruch auf Regelaltersrente ab 01.07.2014 in Höhe von derzeit 6 x 28,14 EUR = 168,84 EUR brutto, ggf. abzüglich 10,25 % für Kranken- und Pflegeversicherung, sofern Sie der gesetzlichen Krankenversicherung angehören. Ein Rentenbeginn zum 01.07.2014 kann nur erreicht werden, wenn die Antragstellung bis spätestens 30.09.2014 erfolgt.
Klugschissam 19.03.2014 | 12:25
Kindererziehungszeiten erhalten gemäß § 70 Abs. 2 S. 1 SGB VI für jeden Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte. Pro Jahr Kindererziehungszeit, das anerkannt wird, ergeben sich daher 12 x 0,0833 EP = 0,9996 Entgeltpunkte, nicht ein ganzer. Die unter dem Begriff „Mütterrente“ bezeichnete Gesetzesänderung sieht vor, dass für Nicht-Rentenbezieher die Anerkennung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder von 12 auf 24 Monate ausgeweitet wird. Für Rentenzieher findet bei der schon bezogenen Rente ein pauschaler Zuschlag von einem Entgeltpunkt pro vor 1992 geborenem und anerkanntem Kind statt. Genau genommen ergibt sich für das genannte Beispiel folgende Rechnung: 3 x 24 x 0,0833 EP = 5,9976 EP – und nicht 6,0000 EP! Die Erhöhung der Kindererziehungszeit von 24 Kalendermonaten pro Kind führt zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit und somit zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Regelaltersrente. Der o. g. Wert ist dann mit dem aktuellen Rentenwert zu multiplizieren - der steht jedoch m. W. zum 01.07.2014 noch nicht fest – und mit dem Rentenartfaktor 1,0. Die pauschale Rentenerhöhung um 3 Entgeltpunkte findet nicht statt, weil am 30.06.2014 noch kein Rentenanspruch bestand. Ebenso wird nicht für das erste Erziehungsjahr schon ein ganzer Entgeltpunkt berücksichtigt, wie die Antwort von „Mitleser“ suggeriert. Das wird zwar vereinfacht so gerechnet, tatsächlich ist der Wert jedoch eben etwas geringer. Also fällt der tatsächliche Bruttorentenbetrag wohl etwas geringer aus als in der obigen Beispielrechnung, falls der aktuelle Rentenwert so bleiben sollte (wovon aber wohl nicht auszugehen ist). Man mag mich korrigieren, falls ich das falsch verstanden und/oder wiedergegeben habe.
KSCam 19.03.2014 | 12:38
Sie tragen Ihr Pseudonym in der Tat zu Recht. Überlegen Sie sich mal, ob Ihr "Fachkommentar" Sanna 65 in irgendeiner Weise weiterhilft. Oder ob es nur darum ging zu zeigen, was für ein Toller Hecht Sie sind. Sanna65 hat von Mitleser alles erfahren, was für einen Laien wichtig ist.
Klugschissam 19.03.2014 | 13:18
Danke für den zweitklassigen Kommentar - auch hier passt das Pseudonym. Aber wenn hinterher ein paar Cent vermisst werden, ist das Geschrei groß, weil die böse Rentenversicherung ja willkührliche Kürzungen vornimmt und man sich ja auf alles verlässt, was man so hört und liest...
GroKoam 19.03.2014 | 15:54
Genau 0,756 Cent ...
Neben dem Niveau scheint Ihnen auch die Mathematik fremd zu sein... Oder wie haben Sie das erwürfelt!?
Dein Nivea kannst Du dir in die Haare schmieren.
hiobam 19.03.2014 | 16:01
Mein Gott ! es dreht sich hier um gerundet 7 Cent. Wegen der Rentenerhöhung: Mitleser schrieb doch derzeit 28,14 Euro. Ansonsten denke auch ich dass die Auskunft von Mitleser für diese Zwecke ausreichend ist.
senf-dazuam 19.03.2014 | 17:00
Hallo sanna65! Schauen Sie auf jeden Fall in Ihren Unterlagen nach, ob der Versicherungsverlauf korrekt von der DRV erfasst wurde. Da Sie nun davon ausgehen können, dass ein Rentenanspruch vorhanden ist, könnten sich andere vorhandene Zeiten (Ausbildung, Kinderberücksichtigungszeit, etc.) auch auswirken. Ggf. können Sie in einer Beratungsstelle die noch nicht vorhandenen Zeiten/Fakten eintragen lassen.
W*lfgangam 19.03.2014 | 22:20
Hallo Sanna65, Sie müssen den Antrag bis spätesten 30.09. stellen. Im Rahmen der 3-monatigen rückwirkenden Antragsfristen bei Altersrenten müssen Sie sich daher nicht überschlagen. Es reicht bereits die telef./mündliche 'Absprache' für einen Rentenantrag bis zu diesem Datum aus - wann der schriftlich aufgenommen wird, ist für Sie unbedeutend (um den 01.07. herum werden 100T'e in die Beratungsstellen einfallen, die letzten werden wohl 2015 zu Papier gebracht worden sein ;-) Gruß w. (positive Nebenwirkung: die Laufzeit-Apologeten der DRV werden reihenweise durch Burnout aufgelöst *g)
W*lfgangam 20.03.2014 | 20:10
100T'e
HundertT´e?
...na, nicht in jeder Beratungsstelle, ich habe erst rd. 10 'Vorbestellungen'. ;-) Rechne ich noch diverse Fälle aus dem Nebenzimmer/Grundsicherung hinzu, würde sich die Zahl - gemessen an der Gesamtbevölkerungszahl meiner dörflichen Gemeinschaft - wohl real zwischen 10 - 50T bundesweit bewegen. Sie wollen doch nicht wg. einer lausigen 10er-Potenz ... :-) Gruß w. ...auch die vermeintlich geringe(re) Stückzahl führt zu erheblich zeitlichem Mehraufwand. 'Wir' schaffen das schon, auch wenn's keine *Sau* interessiert/honoriert wird!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026