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Anspruch nach Ende EMR auf ALG1?

von ruhelos13.12.2012 | 20:15
2882 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Abend. Meine volle Erwerbsminderungsrente wurde nun verlängert. Zuerst wurde diese für 3 Jahre und jetzt für 2 weiter verlängert. Vor der Bewilligung der EMR war ich arbeitslos mit noch einem Restanspruch. Wenn nun meine EMR in 2 Jahren nicht mehr verlängert oder auf eine teilweise gemindert wird, dann sind seit dem letzten ALG1-Bezug 5 Jahre vergangen. Wer weiß, ob mir in diesem Zeitraum entweder der Restanspruch noch zusteht, oder sogar ein neuer voller Anspruch entsteht??? Ich weiß, dass man einen ALG1-Anspruch 4 Jahre in Anspruch nehmen kann. Doch 5 Jahre? Diese Frage geht an Experten, welche sich mit ALG1 auskennen. PS: An alle Nörgler hier! Ich weiß, dass dies ein Rentenforum ist! Doch geht es hier neben meiner EMR auch um das ALG1. Also beide Punkte sind wichtig! DANKE

8 Antworten

Arbeitnehmeram 13.12.2012 | 20:33
Wenn Sie nicht mehr als vollständig erwerbsgemindert gelten, haben Sie auf jeden Fall das Recht, Ihren Lebensunterhalt mit Arbeit zu verdienen. So wie 40 Millionen Mitbürger auch! Da Sie sich offenbar selbst für erwerbsfähig halten, (wie kommen Sie sonst darauf, dass man Ihre Rente nicht verlängern könnte?), sollten Sie die verbliebene Zeit sinnvoll zur Arbeitssuche verwenden. Dann erübrigt sich die Frage nach dem ALG-Anspruch! Viel Erfolg!
KSCam 13.12.2012 | 23:19
Das hat mit nörgeln jetzt nichts zu tun- aber kein Rentenexperte wird sich dazu äußern ob Sie beim Arbeitsamt im Fall der Fälle nach 5 Jahren noch ALG erhält. Ich denke auch die Arbeitsamtsmitarbeiter werden Ihnen nicht sagen, was genau in 2 Jahren sein wird. Die könnten das aus heutiger Sicht prüfen.....mit dem Vorbehalt etwaiger Rechtsänderungen. Beim Bäcker fragen Sie heute ja auch nicht, was die Reparatur Ihrer Kaffeemaschine, die Sie im Mediamarkt gekauft haben, in 2 Jahren vielleicht kosten könnte.
Klaus-Peteram 14.12.2012 | 10:34
" Die Zeit des Bezugs einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt nach § 26 Abs. 2 Nr. 3 des dritten Sozialgesetzbuchs als versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung. Dazu werden von der RV während der Zeit der Berentung pauschalierte Beiträge abgeführt. Das trifft allerdings nur dann zu, wenn die Betroffenen unmittelbar vor dem Bezug der Rente als Arbeitnehmer versicherungspflichtig beschäftigt waren oder Arbeitslosengeld I bzw. Krankengeld erhalten hatten." Über die genaue Länge dieser durch die Zeit der EM-Rente neu erworbene ALG I Anspruchsdauer kann ihnen aber nur ihre Agentur für Arbeit genaue Auskunft geben. Einen neuen vollen Anspruch wird man sicher nicht haben... http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0302… Haben Sie noch eine Restanspruchsdauer ALG I von vor Rentenbeginn, behalten Sie diesen, da der Rentenbezug die Frist für den Bemessungszeitraum für das ALG I verlängert . Normalerweise erlischt zwar ein ALG I Anspruch 4 Jahre nach seiner Entstehung. In dem Fall einer EM-Rente aber wird diese Frist entsprechend verlängert. Sie behalten also die Restanspruchsdauer über die 4 Jahre hinaus und haben zusätzlich noch durch die Rente einen neuen ALG I Anspruch erworben den ihnen ihre AfA dann genau sagen kann wenn Sie dann - im Fall der Nichtverlänegrung ihrer EM-Rente - das ALG I beantragen. Heute bereits darüber eine Auskunft von der AfA zu verlagen ist ja müßig und wird wohl auch nicht funktionieren. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichung…
ruhelosam 14.12.2012 | 14:29
Zitat von Klaus-Peter anzeigenausblenden
Klaus-Peter schrieb

" Die Zeit des Bezugs einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt nach § 26 Abs. 2 Nr. 3 des dritten Sozialgesetzbuchs als versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung. Dazu werden von der RV während der Zeit der Berentung pauschalierte Beiträge abgeführt. Das trifft allerdings nur dann zu, wenn die Betroffenen unmittelbar vor dem Bezug der Rente als Arbeitnehmer versicherungspflichtig beschäftigt waren oder Arbeitslosengeld I bzw. Krankengeld erhalten hatten."

Über die genaue Länge dieser durch die Zeit der EM-Rente neu erworbene ALG I Anspruchsdauer kann ihnen aber nur ihre Agentur für Arbeit genaue Auskunft geben. Einen neuen vollen Anspruch wird man sicher nicht haben...

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0302600

Haben Sie noch eine Restanspruchsdauer ALG I von vor Rentenbeginn, behalten Sie diesen, da der Rentenbezug die Frist für den Bemessungszeitraum für das ALG I verlängert . Normalerweise erlischt zwar ein ALG I Anspruch 4 Jahre nach seiner Entstehung. In dem Fall einer EM-Rente aber wird diese Frist entsprechend verlängert. Sie behalten also die Restanspruchsdauer über die 4 Jahre hinaus und haben zusätzlich noch durch die Rente einen neuen ALG I Anspruch erworben den ihnen ihre AfA dann genau sagen kann wenn Sie dann - im Fall der Nichtverlänegrung ihrer EM-Rente - das ALG I beantragen. Heute bereits darüber eine Auskunft von der AfA zu verlagen ist ja müßig und wird wohl auch nicht funktionieren.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdf

Danke Klaus-Peter! Auf solche Personen wie dich, kann das Forum aufbauen! Nicht auf solche, welche blöde Kommentare schreiben. danke!
blöde Kommentaream 14.12.2012 | 17:09
Hallo Kaufmann, nicht wir schreiben blöde Kommentare, sondern der Troll immer sein Thema, seit ..?.. Jahren.
Paul Gromballam 14.12.2012 | 17:54
Wenn Sie schon hier im Forum Fragen beantworten, dann sollten Sie das so tun, daß Sie dem Frager nicht spekulativ irgendwelche Absichten oder Motive unterstellen und bei Ihrer Antwort in den Vordergrund stellen. Mein Rat: überlassen Sie das Antworten der Fragen den Experten, damit ist allen gedient.
Stasiam 15.12.2012 | 09:45
Zitat von Paul Gromball anzeigenausblenden
Wenn Sie nicht mehr als vollständig erwerbsgemindert gelten, haben Sie auf jeden Fall das Recht, Ihren Lebensunterhalt mit Arbeit zu verdienen. So wie 40 Millionen Mitbürger auch! Da Sie sich offenbar selbst für erwerbsfähig halten, (wie kommen Sie sonst darauf, dass man Ihre Rente nicht verlängern könnte?), sollten Sie die verbliebene Zeit sinnvoll zur Arbeitssuche verwenden. Dann erübrigt sich die Frage nach dem A-Anspruch! Viel Erfolg!
Wenn Sie schon hier im Forum Fragen beantworten, dann sollten Sie das so tun, daß Sie dem Frager nicht spekulativ irgendwelche Absichten oder Motive unterstellen und bei Ihrer Antwort in den Vordergrund stellen. Mein Rat: überlassen Sie das Antworten der Fragen den Experten, damit ist allen gedient.
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