Hallo Christiane,
bei der Vorgehensweise gegen die private Versicherung kann von dieser Stelle leider nicht geholfen werden.
Sie können aber, falls Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt haben und insgesamt auf 60 Beitragsmonate kommen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Die Höhe der derzeitigen Ansprüche können Sie aus der aktuellen Renteninformation ersehen, sofern Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ewerbsminderungsrente erfüllen.
Bei Vorliegen von voller Erwerbsminderung auf Dauer wäre auch denkbar, dass das Grundsicherungsamt für die Zahlung Ihres Bedarfes zuständig wäre. Dort stünden Sie sich ggf. finanziell etwas besser.