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Experten-Antwort

Ansprüche private BU

von Christiane16.06.2010 | 14:12
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, nach über 20 Jahren fleissigen Einzahlens in eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bin ich leider berufsunfähig geworden bzw. kämpfe um meine Ansprüche. In den Versicherungsklauseln heißt es, dass ich als berufsunfähig gelte, wenn ich mindestens 50% meiner bisher ausgeübten Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann. Nun war ich 20 Jahre lang selbständig, ca. 80% sitzenden Tätigkeit, aber auch Reparatur von Computern, verbunden mit Heben, Tragen usw. Da mein Hausarzt zu feige war, anzugeben, dass er mich für BU hält (im Rechtsstreit könnte man ihm die Zahlung meiner Rente bis an mein Lebensende auferlegen), schickte man mich zu einem Gutachter, der nun begutachtet hat, dass alle (restlos alle!!!) meine Diagnosen falsch seien und ich kerngesund sei. Ich kann wegen Schmerzen kaum sitzen, nicht stehen und heben schon gar nicht mehr als 2 kg. Ich habe diverse (9 verschiedene) Diagnosen, welche die Wirbelsäule betreffen. Selbst die Bandscheibenvorfälle und -vorwölbungen gibt es laut Gutachter nicht. Auch eine Diagnose, die schon 18 Jahre alt ist, sei falsch. Wie kann ich als kranker und damit verbunden ALG II Empfänger, ergo ohne genügend Geld, weiter vorgehen? Ein Gegengutachten kann ich mir nicht leisten, einen Anwalt ebensowenig. Ich bin ziemlich ratlos und hoffe, hier Hilfe zu finden. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Gruß Christiane

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4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Christiane,

bei der Vorgehensweise gegen die private Versicherung kann von dieser Stelle leider nicht geholfen werden.

Sie können aber, falls Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt haben und insgesamt auf 60 Beitragsmonate kommen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Die Höhe der derzeitigen Ansprüche können Sie aus der aktuellen Renteninformation ersehen, sofern Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ewerbsminderungsrente erfüllen.

Bei Vorliegen von voller Erwerbsminderung auf Dauer wäre auch denkbar, dass das Grundsicherungsamt für die Zahlung Ihres Bedarfes zuständig wäre. Dort stünden Sie sich ggf. finanziell etwas besser.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Über die Arbeitsweise der privaten BU-Anbieter können wir keine Ausssage machen!

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Berufsfähig ist wenn man nur in seinem ausgebildeten Beruf arbeiten kann. Erwerbsfähig ist man, wenn man alles arbeiten kann. Berufsunfähig ist man umgekehrt, wenn man nur in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, aber noch etwas anderes macchen kann.

Expertenantwort · 4Deutsche Rentenversicherung

Da die Ärzte des privaten Unternehmens es etwas anders sehen, um nicht zahlen zu müssen!

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12 Antworten

John Entwistleam 16.06.2010 | 14:29
An Ihrer Stelle würde ich zunächst prüfen lassen, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gesetzliche Rente (wegen Erwerbsminderung) vorliegen. Falls dies der Fall ist, sie also in den letzten 60 Monaten mindestens 36 Pflichtbeitragsmonate zurückgelegt haben (das ist auch bei Hartz IV möglich), dann würde ich Ihnen zu einem entsprechenden Rentenantrag raten. Sofern Sie bei der gesetzlichen Rente mit ihrem Antrag durchkommen sollten, wird erfahrungsgemäß auch die private Versicherung klein beigeben. Eine Garantie gibt es dafür natürlich nicht, aber einen Versuch ist es wert.
so könnte es auch gehenam 16.06.2010 | 15:16
Hallo Christiane, in der Regel sieht die ARGE zu, die "Kranken" in eine Rente zu kriegen. Dem Beitrag von Hoppla kann ich nur zu stimmen, aber versuchen Sie mal, über die ARGE oder das Grundsicherungsamt ein entsprechendes Ersuchen an die DRV zu stellen. In diesem Fall stellt die DRV fest, ob ggfs. eine Erwerbsminderung vorliegt. Werden die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (massgebliche Pflichtbeiträge)nicht erfüllt, kommt es zwar zu keinem gesetzlichen Rentenanspruch aber ggfs. zu einer entsprechenden EM-Feststellung. Sollte dann eine entsprechende Auskunft vorliegen, müsste die private Versicherung m.E. die Leistung aufnehmen. Aber beachten mit Sicherheit Berücksichtigung bei der ARGE
hopplaam 16.06.2010 | 14:44
Dann dürften Sie auch niemals eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen RV erhalten, da Sie bei Eintritt des Leistungsfalles die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Traurig aber wahr, Sie sind der Dumme und müssen die Suppe auslöffeln.
Christianeam 16.06.2010 | 14:38
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich befürchte leider nein! Ich beziehe seit Mitte 2008 ALG II, das sind also bisher erst 23 Monate...
???am 16.06.2010 | 15:45
Wenn klar ist, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, spart sich die DRV in der Regel die Gutachter-Kosten. Die medizinische Seite wird nicht beurteilt. Vielleicht könnte man aber den Weg über die Grundsicherung gehen. Dort ist zwar die volle Erwerbsminderung Voraussetzung, aber ein Gutachten wird auf alle Fälle erstellt.
Zam 16.06.2010 | 15:37
Um ihre Ansprüche gegenüber ihrer privaten BU Versicherung durchzusetzen, werden Sie definitiv um rechtliche bzw. anwaltliche Hilfe keinesfalls rumkommen. Es muss aber nicht gleich ein (teurer) Anwalt sein, sondern der VdK oder der SoVD hilft da für relativ kleines Geld auch. Hier können Sie z.b. auf der Webseite des VdK die für Sie zuständige örtliche Anlaufstelle nachsehen : http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de7&SID =dkELzgLcucgovzBHE9Ppoo4wfhKWtO Ich würde mich an ihrer Stelle dort erstmal auf jeden Fall rumdrum beraten lassen welche Möglichkeiten bestehen gegen die private BUZ vorzugehen und im Besonderen natürlich auch hinsichtlich der Möglichkeit einer EM-Rente der gesetzlichen Rentenversicherung.
RFnam 16.06.2010 | 15:13
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente sind u.a.erfüllt, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sind. Der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich u.a. um folgende Zeiten, die nicht mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sind: Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten. Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren muss auch erfüllt sein. Mein Rat : Wenn Sie bis zum Bezug des ALG versicherungspflichtig beschäftigt waren, dann stellen Sie sofort einen formlosen Antrag auf eine EM-Rente. Wenn als Eintritt der Erwerbsminderung das Antragsdatum festgelegt wird, würden Sie nach Ihren Angaben gerade noch im letzten Moment den Antrag stellen. Sofern nicht eine Ablehnung wegen Nichterfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgt, wird die medizinische Begutachtung eingeleitet. Egal, ob eine EMR gewährt oder abgelehnt wird, lassen Sie sich die erstellten Gutachten kopieren. Vielleicht kommen Sie damit bei Ihrer privaten Versicherung weiter. Allerdings ist zu beachten, dass die privaten Versicherer andere Bewertungskriterien für BU haben als die Deutsche Rentenversicherung.
RFn hat rechtam 16.06.2010 | 17:20
Die "anderen Bewertungskriterien der Privaten sind mitunter schwer durchschaubar. Ich kenne z.B. eine Frau, die zwar Erwerbsminderungsrente der DRV erhält, aber wegen ihrer privaten BU-Rente jetzt eine klage anhängig hat, weil das den Versicherer nicht interessiert. VdK ist zwar nicht teuer, aber das Geld für ein privates Gutachten muss man trotzdem selbst zahlen - die können höchstens sagen, ob es sich ihrer Meinung nach lohnt.
Zam 16.06.2010 | 18:49
Das eine private BUZ erstmal die Leistung ablehnt ist doch gängige Praxis. Wer das einfach so akzeptiert ist doch selber schuld.... Diesen Versicherungunternehmen muss man knallhart und ganz massiv per Anwalt und mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln auf die Füße treten. Allerdings sollte man sich vor einer Klage gegen die BUZ ordentlich beraten lassen und die Sachlage realistisch einschätzen und wenn wirklich keine Berugsunfähigkeit lt. den AGB der BUZ eingetreten ist, sollte man dies auch akzeptieren. Man sollte sich dann selbst eingestehen, das man event. die falsche BUZ oder selbige bei der falschen Versicherung abgeschlossen hat. Darum ist es ja auch so wichtig unbedingt bereits bei Vertragsabschluss einer BUZ die AGB des Vertrages und vor allem die Leistungspflicht genauestens unter die Lupe zu nehmen und für den Fall der Fälle alle Unklarheiten von vorne herein möglichst auzuschliessen.
Christianeam 02.03.2011 | 08:46
Ich bin Ihren untenstehenden Tips gefolgt und wurde vom Jobcenter zu deren Gutachter geschickt. Dieser hat festgestellt, dass eine Erwerbsfähigkeit nach § 8 SGB II bei mir nicht vorliegt. Dies bedeutet nun, dass ich erwerbsunfähig bin. Ich werde auch gerade von Hartz 4 zur "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" abgegeben. Dieses Gutachten habe ich meinem privaten BU-Versicherer geschickt, der nun behauptet, dass dort lediglich auf § 8 des Sozialgesetzbuches hingewiesen wird. In diesem § wird auf die üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes abgestellt. Auf diesen allgemeinen Arbeitsmarkt komme es aber bei der Prüfung ihrer Leistungspflicht nicht an. Vielmehr komme es auf die konkrete Definition der Bedingungen zur BU-Zusatzversicherung an, da es einen allgemeinen Begriff der BU nicht gibt. Der Unterschied liege darin, dass in der privaten BU an die individuelle Unfähigkeit zur Ausübung des konkreten Berufes angeknüpft wird... Lt. den Bedingungen meiner privaten BU bin ich berufsUNfähig, wenn ich weniger als 50% meines Berufes ausüben kann (ich bin IT-ler und kann nicht länger als 15 Minuten sitzen, stehen gar nicht)... ...oder infolge Krankheit, Gebrechen usw. länger als 6 Monate außerstande gewesen bin, meinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben (krankgeschrieben und arbeitsunfähig bin ich seit über 31 Monaten!). Erwerbsunfähig ist, wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann - dies bin ich allemal! Wie kann ich denn berufsfähig sein, wenn ich nicht mal erwerbsfähig bin??? Kapier ich es nicht oder wo liegt hier der Fehler? Oder ist mein Versicherer einfach nur dreist und versucht mich mit Wortglauberei abzuweisen? Über Ihre Meinung würde ich mich sehr freuen! Gruß Christiane
Christianeam 02.03.2011 | 09:59
Okay. Aber können Sie nicht die Frage beantworten: Wie kann ich berufsfähig sein, wenn ich nicht mal erwerbsfähig bin?
Christianeam 02.03.2011 | 11:16
So sehe ich das auch! Allerdings verstehe ich nicht, wie ich "nicht berufsunfähig" sein kann, wenn ich zu 100% erwerbsunfähig bin. Ich kann mich teilweise nichtmal selbst versorgen (einkaufen, putzen etc)...
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