Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Robert Talyan,
aufgrund der besonderen pandemiebedingten Situation besteht die Möglichkeit den [Rentenantrag:]https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/rentenantrag-in-5-schritten-in-den-ruhestand.html von einer Auskunfts- und Beratungsstelle telefonisch aufnehmen zu lassen. Des Weiteren können Sie den Antrag selbst online auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de (hier: Online-Dienste) stellen.
Aufgrund der Schilderungen besteht die Möglichkeit prüfen zu lassen, ob eine [Altersrente für schwerbehinderte Menschen:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/gesetzliche-altersrenten.html oder alternativ eine [Rente wegen Erwerbsminderung:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html gewährt werden. Würden beide Renten zuerkannt werden, wäre die höhere Rente zu leisten.
Wie lange Sie noch Krankengeld beziehen können Sie dem Leistungsbescheid der Krankenkasse entnehmen (grds. 78 Wochen).
Sofern es zu Überschneidungen kommt, also, wenn ab dem Zeitpunkt des Rentenbeginns gleichzeitig noch Krankengeld geflossen wäre, weil der Rentenbeginn schon in der Vergangenheit liegt, würde die Krankenkasse etwaige Nachzahlungsbeträge von der DRV auf dem Wege des „Erstattungsanspruchs“ tagegenau zurückfordern. Dies ist allerdings nur bis zur Rentenhöhe möglich. Sollten also das Krankengeld höher als die zustehende Rente gewesen sein, muss der Differenzbetrag nicht mehr von Ihnen erstattet werden.
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