Hallo Fragensteller,
die Versicherungspflicht der Selbstständigen kraft Gesetzes ist in § 2 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt.
Sofern Sie nicht zu den dort aufgeführten Personen gehören, unterliegen Sie nicht der Versicherungspflicht kraft Gesetzes. Insofern ist dann auch keine Befreiung möglich.
Sie können sich eine schriftliche Bestätigung von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger geben lassen.