Ein neuer Rentenantrag wird wohl wenig Sinn machen, da ja ein Verfahren läuft. Reichen Sie die neuen ärztlichen Berichte beim Sozialgericht ein.
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Ein neuer Rentenantrag wird wohl wenig Sinn machen, da ja ein Verfahren läuft. Reichen Sie die neuen ärztlichen Berichte beim Sozialgericht ein.
Hier werden leider zwei Dinge durcheinander gebracht. Der einstweilige Rechtsschutz im Sinne der aufschiebenden Wirkung kommt nur bei einer Rentenentziehung in Betracht. Die Ablehnung eines Weitergewährungsantrages stellt aber keine Entziehung dar, weil die Rente wegen Fristablauf bereits weggefallen ist und neu beanbtragt werden muss. Insofern gibt es auch keine aufschiebende Wirkung, weil es nichts gibt, was aufgeschoben werden kann.
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