Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Antrag auf EM-Rente

von Karl02.06.2010 | 18:44
1374 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, mein Sachbearbeiter von der ARGE hat mir nahe gelegt einen Rentenantrag zustellen da ich auf grund von verschiedenen Erkrankungen nicht mehr vermittelbar wäre. Ich bin 55J. beziehe Hartz 4. Laut Gutachten vom MDK des Arbeitsamt kann ich zwar 3-6Stunden arbeiten aber mit so vielen Einschränkungen das mich sogar ST. Georg ( Behinderten einrichtung) dankend abgelehnt haben als ich mich auf geheiß der ARGE dort vorgestellt habe. Ich benötige jetzt Hilfe wie ich vor gehen muß. Gibt es Stellen die mir beim Ausfüllen des Rentenantrags behilflich sind? Erst einmal vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bezüglich des weiteren Vorgehens können Sie sich in einem persönlichen Gespräch bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen. Die Anschriften finden Sie auf der Internet-Seite "www.deutsche-rentenversicherung.de".

Sie können jedoch auch bei Ihrer zuständigen Geimeinde- bzw. Stadtverwaltung im Rathaus vorsprechen. Je nach Verwaltung heißt dass jeweils zuständige Amt anders. Fragen Sie daher beim dortigen Empfang nach.

7 Antworten

Axel43am 02.06.2010 | 18:59
Gehen Sie zum VDK oder dem SoVD. Die unterhalten in fast jeden Orten Beratungsstellen ( im Internet mal z.b. unter vdk.de nachschauen ) . Die können Sie rund herum beraten und füllen auf Wunsch auch gleich die Antragsformulare aus. Dort sind Sie in allen Rentenangelegenehit in sehr guten Händen. Und teurer ist deren Hilfe auch nicht.
Sozialrechtleram 02.06.2010 | 19:51
Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall pauschale Schweigepflichtsentbindungen. Ihre ärztlichen Befundberichte gehen die DRV nämlich nichts an!
Wolfgangam 02.06.2010 | 21:30
Hallo Karl, Sie gehen zur nächsten Rentenantrag aufnehmenden Stelle (DRV vor Ort oder Rathaus) und stellen den EM-Rentenantrag. Wenn Sie eine entsprechende Vereinbarung mit der ARGE unterschrieben haben, wäre Sie dazu verpflichtet. Andernfalls erkundigen Sie sich erstmal vor Ort, wie hoch Ihr Rentenanspruch wäre. Ist er niedriger als Hartz4, kann auch nichts passieren - im Falle der EM-Rentenbewilligung bekommen Sie den Rest über Sozialhilfe/ggf. Grundsicherung dazu. Wenn Sie effektiv noch Arbeit suchen und keine Vereinbarung zur Rentenantragstellung unterschrieben haben, können Sie weiter machen was Sie wollen ...und die 'Nahelegung' des ARGE-Mitarbeiters einfach ignorieren. (Schon 3-6 Std mögliche Arbeitstätikeit nach Feststellung MDK sprechen nicht so ganz in Richtung EM-Rente ;-) Gruß w. PS: Den Hinweis vom Sozialrechtler können Sie zunächst ignorieren - Sie fragten ja auch nicht, ob Sie als Horst-Nachfolger geeignet sind ...das Alter passt allerdings ;-)
Verhüterliam 03.06.2010 | 06:29
Kann der sogenannte Sozialrechtler nicht mal seine Meinung für sich behalten, der NERVT nur noch.
Angiam 03.06.2010 | 07:45
Im Gegensatz zum sog. Sozialrechtler halte ich es für wichtig, dass Sie im Rahmen eines EM-Antrages auch Kopien der Befundberichte ihrer behandelnden Ärzte an die DRV geben sollten, denn nur Ihre eigenen Ärzte kennen Sie und Ihre Erkrankungen am besten. Aber zuerst würde ich auch zum VdK gehen. Die stellen für Sie einen EM-Rentenantrag und erledigen für sie alles Weitere. Der VdK ist übrigens nicht teuer.
mabuam 03.06.2010 | 12:45
Hallo Sozioalrechtler, ihre Hinweise und Vorschläge sind realitätslos. Auf der einen Seite will ein Kranker zu Recht auf Basis seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen Renten- oder Rehaantrag stellen. Auf der anderen Seite soll er aus seinen Leiden ein Geheimnis machen?! Natürlich kann man schweigen und vertuschen. Aber wie sollen dann die RV-Mitarbeiter zu einer positiven Einschätzung des Antrages kommen? Bewertet wird nur das, was offengelegt ist und nicht das was verheimlicht wurde!!
Verhüterliam 03.06.2010 | 16:38
Hallo mabu, ich kann Ihnen nur zustimmen und sehe es genau so. Unser Sozialrechtler soll sich aus dem Forum mal ausklinken, denn den Schrott denn er schreibt kann er für sich behalten, das hilft hier keinem weiter. In diesem Sinne, schönes, sonniges Wochenende.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026