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Experten-Antwort

Antrag auf EM-Rente und Aufforderung Reha durch Krankenkasse § 51

von von Brigitte17.12.2016 | 13:58
3309 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, bin seit April 2016 wegen Depressionen krankgeschrieben bis jetzt. habe am 20.09.2016 einen Antrag auf Erwerbsmind-Rente gestellt. Diesen wollte ich zurücknehmen am 20.10.2016. Daraufhin hat mich meine Krankenkasse nach §51 aufgefordert mit Frist 10 Wochen einen Reha-Antrag zu stellen. Habe am 28.11.2016 einen Gutachtertermin bei DRV gehabt. Bei Rückfrage bei DRV, wohin ich den Rehaantrag und Arztunterlagen schicken soll, wurde mir gesagt, dass ich durch den Antrag auf Erwerbsm.Rente bereits meine Mitwirkungspflicht erfüllt habe und ich jetzt keinen Reha - Antrag mehr stellen muss. Ist das jetzt richtig ? Da ich bei einem Rechtsantwalt war und dieser mir gesagt hat, dass ich diesen Reha - Antrag stellen muss. An welche Stelle muss ich diesen Rehaantrag nun schicken ? Krankenkasse oder DRV ? Ich kenne mich jetzt nicht mehr aus - jeder sagt mir etwas anderes. Können Sie mir bitte sagen, was ich jetzt zu tun habe ? Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.12.2016 | 12:19

Sie können einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten. Falls Sie diesen Antrag aus eigenem Antrieb gestellt haben, so steht es Ihnen auch frei diesen Antrag wieder zurückzunehmen. Aus eigenem Antrieb bedeutet, dass Sie nicht zur Antragsstellung durch Ihre Krankenkasse aufgefordert worden sind. Sollten Sie durch Ihre Krankenkasse zur Stellung des Rehabilitationsantrages aufgefordert worden sein, so können Sie nicht ohne die Zustimmung Ihrer Krankenkasse den Rentenantrag zurücknehmen.

Nach Ihren Angaben wurden Sie durch die Krankenkasse aufgefordert erneut einen Rehabilitationsantrag zu stellen, nachdem Sie Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente zurückgenommen haben. Die Krankenkasse kann Sie mit einer Frist von 10 Wochen dazu auffordern einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen, wenn aus Sicht der Krankenkasse eine Erwerbsminderung vorliegt. Zu diesem Antrag sind Sie dann auch verpflichtet oder Ihre Krankenkasse kann, bei Ablauf der Frist ohne Antragsstellung, die Zahlung des Krankengeldes einstellen.

Ob nun ein erneuter Antrag auf Rehabilitation wirklich notwendig ist oder ob Sie gar nicht berechtigt waren ohne Zustimmung der Krankenkasse den Rentenantrag zurückzunehmen, kann Ihnen nur die für Sie zuständige Rentenabteilung sagen.

Im Zweifel würde ich Ihnen raten diesen Antrag auf Rehabilitation erneut bei Ihrer Krankenkasse zu stellen, damit diese auch in deren Unterlagen festhalten kann, dass Sie Ihrer Mitwirkungspflichten nachgekommen sind. Die Krankenkasse wird den Antrag auf Rehabilitation dann an den Rentenversicherungsträger weiterleiten.

Natürlich könnten Sie auch den Rehabilitationsantrag direkt bei der Rentenversicherung beantragen. Sollte die Frist von 10 Wochen aber ablaufen und die Krankenkasse hat noch keine Kenntnis von der erneuten Antragsstellung, so würde die Krankenkasse Ihr Krankengeld einstellen. Um diesen Ärger zu vermeiden rate ich Ihnen daher explizit den Antrag auf Rehabilitation bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

15 Antworten

Schorscham 17.12.2016 | 14:17
Das ist zwar korrekt. Allerdings würde ein separater Reha-Antrag die Bearbeitung beschleunigen. Und das wäre nicht nur im Interesse Ihrer Krankenkasse, sondern auch in Ihrem. Sie können nichts falsch machen, weil es im Prinzip egal ist, wohin Sie den Reha-Antrag schicken. Die Krankenkasse würde den Antrag automatisch an die DRV weiterleiten. Und Sie hätten ihr gleichzeitig nachgewiesen, dass Sie den Reha-Antrag tatsächlich gestellt haben. MfG
W*lfgangam 17.12.2016 | 15:27
Hallo Brigitte, wie blöd ist das denn bei Ihnen gelaufen?! (Sogar Rechtsanwalt eingeschaltet für Info, die Sie kostenfrei in jeder Beratungsstelle erhalten …) Wenn Sie den EM-Antrag aufrecht erhalten hätten, wäre alles seinen 'üblichen' Gang gegangen ...die DRV hätte geprüft, ob Sie EM sind/alternativ eine Reha angeboten und die KK wäre erst mal zufrieden, da Sie ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen sind - Ergebnis für Sie/die offen. Offensichtlich haben Sie aber den EM-Antrag zurückgezogen, auch nicht schlimm, da Sie nun (weiter) dem Willen der KK ausgeliefert sind, den Reha zu stellen. Ab damit an die DRV, die prüft Ihren Reha-Anspruch erstrangig – auch dabei kann dann bereits eine EM-Rente rausspringen. Beim nächsten Mal holen Sie sich Rat in den Beratungsstellen vor Ort, wie in Ihrer Situation zu verfahren ist/was insbesondere finanziell auf kurze Sicht der beste Weg ist ... Gruß w.
KSCam 17.12.2016 | 16:35
Wer kam denn auf die tolle Idee am 20.09. EM Rente zu beantragen (weil man nicht mehr arbeiten kann) und 4 Wochen später nimmt man den Antrag zurück (weil man wieder quietschfidel ist, ist aber weiter krankgeschrieben).....dass Sie damit die "letzte" Krankenkasse aufgeweckt haben zu prüfen ob es ne Alternative zum Krankengeld gibt, ist sonnenklar. Das ist nicht blöd gelaufen wie W*lfgang vermutet, nein das war ne ziemlich dämliche Aktion......
Herz1952am 17.12.2016 | 17:38
Hallo Brigitte, lassen Sie den RV in aller Ruhe prüfen, ob Ihnen eine Reha bei Ihrer Krankheit zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt hilft. Der Reha-Antrag kann auch in einen Rentenantrag umgewandelt werden, aber meine Erfahrungen bei bestimmten psychischen Erkrankungen haben gezeigt, dass es auch sein kann, dass die RV den Reha-Antrag ablehnt und auch nicht in einen Rentenantrag umwandelt, weil sie der Meinung ist, dass "krank zu Hause" zunächst einfach mal besser ist. Danach erhalten Sie wieder Ihr Krankengeld und können in Ruhe darüber entscheiden, wie es weitergehen soll und haben auch keine finanziellen Einbußen. Sie sollten auf keinen Fall auf Ihre Krankenkasse Rücksicht nehmen, da es um Ihre Gesundheit und um Ihr Geld geht. Gerade bei psychischen Erkrankungen geht es den Krankenkassen in erster Linie darum Geld auf Kosten der Kranken zu sparen. Manchmal ist es nämlich so, dass Menschen mit solchen Erkrankungen Ihr Leistungsvermögen einfach überschätzen. Alles Gute für Ihre Gesundheit und somit auch, dass Sie wieder arbeiten können, wenn Ihr Leistungsvermögen wieder stabil ist. Gruß
Kritische Mitleserinam 17.12.2016 | 19:21
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Hallo Kritische Mitleserin,

ich hätte nicht schreiben sollen, besonders Psychisch Kranke, sondern sogar im allgemeinen. Leider habe ich soviel Erfahrung schon.

Außerdem habe ich leider so viel Erfahrung mit diesen Erkrankungen. Beiträge hat Brigitte ja auch bezahlt und somit hat sie rechtlich einwandfreie Ansprüche. Außerdem vergessen die Krankenkassen, dass das Recht des Artikel 2, Abs. 2 Grundgesetz auch für kranke Menschen gilt. demnach dürfen eigentlich keine Restriktionen gegenüber Kranken gemacht werden, wenn diese z.B. eine Reha oder Behandlung ablehnen.

Die Wirtschaftlichkeit sollte eigentlich nicht vor der richtigen Behandlung stehen. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht schon am 06.12.2005 entschieden und sogar der G-BA (das sind die Damen und Herren, die über Behandlungen und Medikamente für ihre Versicherten entscheiden) auch anerkannt. Der G-BA regelt nur allgemein und nicht den Einzelfall.

Mich wollte (und nicht nur mich) die KK schon eindeutig um das Krankengeld betrügen. Es gab bereits ein Urteil nachdem sie es in diesen Fällen nicht einstellen dürfen. Ich wusste es nur ungefähr. Ich habe einen Rechtsberater mit der Prüfung beauftragt. Dieser hat sozusagen der Krankenkasse das Urteil "unter die Nase" gehalten und die KK hat mein KG weitergezahlt und auch die hohen Gebühren des Beraters direkt an den Berater gezahlt.

Belastet wurde diese Gebühr leider den Beitragszahlern und nicht demjenigen, der hätte wissen müssen, dass es nicht richtig ist. Aber Betrug ist nur dann Betrug, wenn er auch angezeigt wird.

Das positive an der Krankenkasse ist, dass ich jederzeit einen Arzt an das Telefon (Teledoktor) bekomme, der sich sowohl medizinisch als auch juristisch auskennt und auch die Rechte der Patienten kennt. Aber wer stellt schon bei einem Fehler seines Arztes eine Strafanzeige oder eine Schadenersatzforderung?

Manchmal meine ich sogar, das wahre Problem für Kranke, das sind die Gesunden. :-(.

Ich habe meiner Krankenkasse schon leider all zu viel gekostet. Aber auch einmal ca 18000 Euro erspart, weil ich nicht stationär in eine Hautklinik gegangen bin, sondern es zu hause ambulant erfolgreich behandelt werden konnte. Mein Arzt war einfach zu feige oder zu unwissend, das bei seiner KV durchzusetzen.

Aber meiner ist ein besonderes Exemplar in dieser Beziehung. Er geht nach dem Motto: Heiliger St. Florian, verschone mein Haus, zünd' andere an.

Aber andere sind auch nicht viel besser. Standardsatz: "Das zahlt die Krankenkasse nicht". Ich aber sage, sie zahlt doch. Aber die Ärzte haben Bammel vor ihren Kassenärztlichen Vereinigungen und schieben es auf die Kassen ab, dass die Versicherten einen falschen Eindruck erhalten.

In diesem System geht es sozusagen kriminell zu von A wie Arzt, bis Z wie Zusatznutzen neuer Medikamente. Wenn diese teurer sind (Entwicklungskosten), haben sie einfach keinen Nutzen oder Zusatznutzen, obwohl dieser sehr wohl vorhanden ist.

Wer hat dann die Arbeit? Der Patient, der dann noch die Arbeit der Ärzte mitmachen muss (Antrag stellen, aufpassen, dass das ärztliche Attest stimmt usw.).

Man muss schon gesund sein, wenn man krank ist :-).

Gruß

Manchmal ist es auch so, dass sich manche Tippgeber in diesem Forum schlauer vorkommen als sie tatsächlich sind. Alleine der Satz "Gerade bei psychischen Erkrankungen geht es den Krankenkassen in erster Linie darum Geld auf Kosten der Kranken zu sparen.", lässt nicht gerade vermuten, dass Sie @Herz1952, besonders qualifiziert für kompetente Auskünfte sind. Die Krankenkassen sind im Interesse der Versichertengemeoinschaft grundsätzlich zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet. Egal, ob jemand psychisch krank ist oder organisch. Und warum ausgerechnet psychisch Kranke ihr Leistungsvermögen häufiger überschätzen sollten als beispielsweise Herz-/Kreislauf-Kranke ist auch nicht mit Logik zu erklären.
Silviaam 17.12.2016 | 18:50
Zitat von KSC anzeigen
Zu der Zeit als ich den EM-Antrag gestellt habe, war ich in einem geistig -tiefen Loch und ich dachte das wäre eine Alternative für mich, vor allem weil mir das beim Beratungstermin BFW - ausgehend von der Krankenkasse - angeraten worden ist den EM-Antrag zu stellen. (aufgrund meines damaligen Zustandes habe ich das tatsächlich nicht hinterfragt.....) - ja und aus normaler Sicht - dämlich...
Silviaam 17.12.2016 | 18:50
Zitat von KSC anzeigen
Zu der Zeit als ich den EM-Antrag gestellt habe, war ich in einem geistig -tiefen Loch und ich dachte das wäre eine Alternative für mich, vor allem weil mir das beim Beratungstermin BFW - ausgehend von der Krankenkasse - angeraten worden ist den EM-Antrag zu stellen. (aufgrund meines damaligen Zustandes habe ich das tatsächlich nicht hinterfragt.....) - ja und aus normaler Sicht - dämlich...
Aufpassseram 17.12.2016 | 19:43
Man sollte schon wissen, ob als von Brigitte oder als Silvia hier geschrieben...
Herz1952am 17.12.2016 | 20:24
Hallo Kritische Mitleserin, ich hätte nicht schreiben sollen, besonders Psychisch Kranke, sondern sogar im allgemeinen. Leider habe ich soviel Erfahrung schon. Außerdem habe ich leider so viel Erfahrung mit diesen Erkrankungen. Beiträge hat Brigitte ja auch bezahlt und somit hat sie rechtlich einwandfreie Ansprüche. Außerdem vergessen die Krankenkassen, dass das Recht des Artikel 2, Abs. 2 Grundgesetz auch für kranke Menschen gilt. demnach dürfen eigentlich keine Restriktionen gegenüber Kranken gemacht werden, wenn diese z.B. eine Reha oder Behandlung ablehnen. Die Wirtschaftlichkeit sollte eigentlich nicht vor der richtigen Behandlung stehen. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht schon am 06.12.2005 entschieden und sogar der G-BA (das sind die Damen und Herren, die über Behandlungen und Medikamente für ihre Versicherten entscheiden) auch anerkannt. Der G-BA regelt nur allgemein und nicht den Einzelfall. Mich wollte (und nicht nur mich) die KK schon eindeutig um das Krankengeld betrügen. Es gab bereits ein Urteil nachdem sie es in diesen Fällen nicht einstellen dürfen. Ich wusste es nur ungefähr. Ich habe einen Rechtsberater mit der Prüfung beauftragt. Dieser hat sozusagen der Krankenkasse das Urteil "unter die Nase" gehalten und die KK hat mein KG weitergezahlt und auch die hohen Gebühren des Beraters direkt an den Berater gezahlt. Belastet wurde diese Gebühr leider den Beitragszahlern und nicht demjenigen, der hätte wissen müssen, dass es nicht richtig ist. Aber Betrug ist nur dann Betrug, wenn er auch angezeigt wird. Das positive an der Krankenkasse ist, dass ich jederzeit einen Arzt an das Telefon (Teledoktor) bekomme, der sich sowohl medizinisch als auch juristisch auskennt und auch die Rechte der Patienten kennt. Aber wer stellt schon bei einem Fehler seines Arztes eine Strafanzeige oder eine Schadenersatzforderung? Manchmal meine ich sogar, das wahre Problem für Kranke, das sind die Gesunden. :-(. Ich habe meiner Krankenkasse schon leider all zu viel gekostet. Aber auch einmal ca 18000 Euro erspart, weil ich nicht stationär in eine Hautklinik gegangen bin, sondern es zu hause ambulant erfolgreich behandelt werden konnte. Mein Arzt war einfach zu feige oder zu unwissend, das bei seiner KV durchzusetzen. Aber meiner ist ein besonderes Exemplar in dieser Beziehung. Er geht nach dem Motto: Heiliger St. Florian, verschone mein Haus, zünd' andere an. Aber andere sind auch nicht viel besser. Standardsatz: "Das zahlt die Krankenkasse nicht". Ich aber sage, sie zahlt doch. Aber die Ärzte haben Bammel vor ihren Kassenärztlichen Vereinigungen und schieben es auf die Kassen ab, dass die Versicherten einen falschen Eindruck erhalten. In diesem System geht es sozusagen kriminell zu von A wie Arzt, bis Z wie Zusatznutzen neuer Medikamente. Wenn diese teurer sind (Entwicklungskosten), haben sie einfach keinen Nutzen oder Zusatznutzen, obwohl dieser sehr wohl vorhanden ist. Wer hat dann die Arbeit? Der Patient, der dann noch die Arbeit der Ärzte mitmachen muss (Antrag stellen, aufpassen, dass das ärztliche Attest stimmt usw.). Man muss schon gesund sein, wenn man krank ist :-). Gruß
Brigitte + Silviaam 17.12.2016 | 21:58
Weiss nicht, was das für eine weiterbringende Antwort sein soll........!? Mein PC hing und hatte Schluckauf. Aber vielen Dank für die anderen Antworten. >3
W*lfgangam 17.12.2016 | 22:18
Zitat von Kritische Mitleserin anzeigen
Hallo Kritische Mitleserin, ...da stimme ich Ihnen völlig zu. Allerdings gestehe ich Fehlbeurteilungen/Schnellschüsse schon mal ein, *grummel ...was bei 'früher war das bei _mir_ ganz anders-Usern' eher nicht ankommt - die leben weiter in ihrer Schattenwelt/sind da auch nicht mehr ans Licht zu führen ... ;-) Eigentlich egal, was zählt ist das (richtige) Ergebnis – oder?! Nun, jetzt habe Sie hier genug Zeit gehabt, alte/neue Beiträge /Fragen /Antworten zur Ihrer Frage zu finden ...ist da noch was offen? Dann bitte formulieren Sie noch mal neu, und Sie werden hilfreiche Antworten erhalten. Gruß w.
Kritische Mitleserinam 18.12.2016 | 14:01
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Hallo Kritische Mitleserin,

ich hätte nicht schreiben sollen, besonders Psychisch Kranke, sondern sogar im allgemeinen. Leider habe ich soviel Erfahrung schon.

Außerdem habe ich leider so viel Erfahrung mit diesen Erkrankungen. Beiträge hat Brigitte ja auch bezahlt und somit hat sie rechtlich einwandfreie Ansprüche. Außerdem vergessen die Krankenkassen, dass das Recht des Artikel 2, Abs. 2 Grundgesetz auch für kranke Menschen gilt. demnach dürfen eigentlich keine Restriktionen gegenüber Kranken gemacht werden, wenn diese z.B. eine Reha oder Behandlung ablehnen.

Die Wirtschaftlichkeit sollte eigentlich nicht vor der richtigen Behandlung stehen. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht schon am 06.12.2005 entschieden und sogar der G-BA (das sind die Damen und Herren, die über Behandlungen und Medikamente für ihre Versicherten entscheiden) auch anerkannt. Der G-BA regelt nur allgemein und nicht den Einzelfall.

Mich wollte (und nicht nur mich) die KK schon eindeutig um das Krankengeld betrügen. Es gab bereits ein Urteil nachdem sie es in diesen Fällen nicht einstellen dürfen. Ich wusste es nur ungefähr. Ich habe einen Rechtsberater mit der Prüfung beauftragt. Dieser hat sozusagen der Krankenkasse das Urteil "unter die Nase" gehalten und die KK hat mein KG weitergezahlt und auch die hohen Gebühren des Beraters direkt an den Berater gezahlt.

Belastet wurde diese Gebühr leider den Beitragszahlern und nicht demjenigen, der hätte wissen müssen, dass es nicht richtig ist. Aber Betrug ist nur dann Betrug, wenn er auch angezeigt wird.

Das positive an der Krankenkasse ist, dass ich jederzeit einen Arzt an das Telefon (Teledoktor) bekomme, der sich sowohl medizinisch als auch juristisch auskennt und auch die Rechte der Patienten kennt. Aber wer stellt schon bei einem Fehler seines Arztes eine Strafanzeige oder eine Schadenersatzforderung?

Manchmal meine ich sogar, das wahre Problem für Kranke, das sind die Gesunden. :-(.

Ich habe meiner Krankenkasse schon leider all zu viel gekostet. Aber auch einmal ca 18000 Euro erspart, weil ich nicht stationär in eine Hautklinik gegangen bin, sondern es zu hause ambulant erfolgreich behandelt werden konnte. Mein Arzt war einfach zu feige oder zu unwissend, das bei seiner KV durchzusetzen.

Aber meiner ist ein besonderes Exemplar in dieser Beziehung. Er geht nach dem Motto: Heiliger St. Florian, verschone mein Haus, zünd' andere an.

Aber andere sind auch nicht viel besser. Standardsatz: "Das zahlt die Krankenkasse nicht". Ich aber sage, sie zahlt doch. Aber die Ärzte haben Bammel vor ihren Kassenärztlichen Vereinigungen und schieben es auf die Kassen ab, dass die Versicherten einen falschen Eindruck erhalten.

In diesem System geht es sozusagen kriminell zu von A wie Arzt, bis Z wie Zusatznutzen neuer Medikamente. Wenn diese teurer sind (Entwicklungskosten), haben sie einfach keinen Nutzen oder Zusatznutzen, obwohl dieser sehr wohl vorhanden ist.

Wer hat dann die Arbeit? Der Patient, der dann noch die Arbeit der Ärzte mitmachen muss (Antrag stellen, aufpassen, dass das ärztliche Attest stimmt usw.).

Man muss schon gesund sein, wenn man krank ist :-).

Gruß

Ach so, Verfassungsrechtsexperte sind Sie auch noch? Einige Langzeitarbeitslose vertreten die Ansicht, dass die Mitwirkungspflichten zur Arbeitsplatzsuche gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl verstossen. Ihre Rechtsauffassungen klingen ähnlich albern. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2, Abs. 2 GG gilt selbstverständlich auch für kranke Menschen. Es muss sich z.B. niemand gegen seinen Willen operieren lassen oder gegen seinen Willen Medikamente einnehmen. Und dass eine medizinische Reha-Maßnahme eine strafbewährte Körperverletzung darstellen soll, glauben vermutlich nur solche Stammtisch-Experten wie Sie. Den Rest Ihres unqualifizierten Beitrages lasse ich unkommentiert, weil es mir zu mühsam ist, jede Ihrer unsinnigen Behauptung richtig zu stellen.
Gustavam 18.12.2016 | 15:00
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Hallo Kritische Mitleserin,

ich hätte nicht schreiben sollen, besonders Psychisch Kranke, sondern sogar im allgemeinen. Leider habe ich soviel Erfahrung schon.

Außerdem habe ich leider so viel Erfahrung mit diesen Erkrankungen. Beiträge hat Brigitte ja auch bezahlt und somit hat sie rechtlich einwandfreie Ansprüche. Außerdem vergessen die Krankenkassen, dass das Recht des Artikel 2, Abs. 2 Grundgesetz auch für kranke Menschen gilt. demnach dürfen eigentlich keine Restriktionen gegenüber Kranken gemacht werden, wenn diese z.B. eine Reha oder Behandlung ablehnen.

Die Wirtschaftlichkeit sollte eigentlich nicht vor der richtigen Behandlung stehen. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht schon am 06.12.2005 entschieden und sogar der G-BA (das sind die Damen und Herren, die über Behandlungen und Medikamente für ihre Versicherten entscheiden) auch anerkannt. Der G-BA regelt nur allgemein und nicht den Einzelfall.

Mich wollte (und nicht nur mich) die KK schon eindeutig um das Krankengeld betrügen. Es gab bereits ein Urteil nachdem sie es in diesen Fällen nicht einstellen dürfen. Ich wusste es nur ungefähr. Ich habe einen Rechtsberater mit der Prüfung beauftragt. Dieser hat sozusagen der Krankenkasse das Urteil "unter die Nase" gehalten und die KK hat mein KG weitergezahlt und auch die hohen Gebühren des Beraters direkt an den Berater gezahlt.

Belastet wurde diese Gebühr leider den Beitragszahlern und nicht demjenigen, der hätte wissen müssen, dass es nicht richtig ist. Aber Betrug ist nur dann Betrug, wenn er auch angezeigt wird.

Das positive an der Krankenkasse ist, dass ich jederzeit einen Arzt an das Telefon (Teledoktor) bekomme, der sich sowohl medizinisch als auch juristisch auskennt und auch die Rechte der Patienten kennt. Aber wer stellt schon bei einem Fehler seines Arztes eine Strafanzeige oder eine Schadenersatzforderung?

Manchmal meine ich sogar, das wahre Problem für Kranke, das sind die Gesunden. :-(.

Ich habe meiner Krankenkasse schon leider all zu viel gekostet. Aber auch einmal ca 18000 Euro erspart, weil ich nicht stationär in eine Hautklinik gegangen bin, sondern es zu hause ambulant erfolgreich behandelt werden konnte. Mein Arzt war einfach zu feige oder zu unwissend, das bei seiner KV durchzusetzen.

Aber meiner ist ein besonderes Exemplar in dieser Beziehung. Er geht nach dem Motto: Heiliger St. Florian, verschone mein Haus, zünd' andere an.

Aber andere sind auch nicht viel besser. Standardsatz: "Das zahlt die Krankenkasse nicht". Ich aber sage, sie zahlt doch. Aber die Ärzte haben Bammel vor ihren Kassenärztlichen Vereinigungen und schieben es auf die Kassen ab, dass die Versicherten einen falschen Eindruck erhalten.

In diesem System geht es sozusagen kriminell zu von A wie Arzt, bis Z wie Zusatznutzen neuer Medikamente. Wenn diese teurer sind (Entwicklungskosten), haben sie einfach keinen Nutzen oder Zusatznutzen, obwohl dieser sehr wohl vorhanden ist.

Wer hat dann die Arbeit? Der Patient, der dann noch die Arbeit der Ärzte mitmachen muss (Antrag stellen, aufpassen, dass das ärztliche Attest stimmt usw.).

Man muss schon gesund sein, wenn man krank ist :-).

Gruß

Wo Sie Recht haben, haben Sie Recht! Schade, dass Sie es trotzdem immer wieder tun..... Gegen Ihre Langeweile hilft vielleicht das hier: http://www.1001spiele.de/?gclid=CJ7Zm_fx_dACFUE_GwodFRMOGQ Viel Spass !!
W*lfgangam 18.12.2016 | 21:00
...Frage scheint nicht so ganz wichtig gewesen zu sein; ob der vielen Folgebeiträge wohl erst mal anwaltlichen Plausch vorgezogen ... ;-) Gruß w.
Brigitte + Silviaam 20.12.2016 | 00:27
Leider kann ich die Krankenkasse bei der ich seit langen Jahren bin nicht kurzfristig wechseln. Jedoch hat diese tatsächlich mit der EM-Rentenantragsstellung im Vorfeld zu tun. Ich danke Ihnen vielmals für diese konkrete sachliche Ausführung. Der Reha-Antrag ist nun auf dem Weg zur Krankenkasse und ich habe meine Mitwirkungspflicht erfüllt. Eine schöne Weihnachtszeit !
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