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Experten-Antwort

Antrag auf Erwerbsminderungsrente! Beschäftigt in Werkstatt für Behinderte

von Peppy27.05.2018 | 20:32
474 Ansichten
2 Antworten

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Hallo liebe Forumsitglieder ! Ich arbeite seit 10 jahren in einer Behinderten Werkstatt für Psychisch kranke Menschen! Ich habe damals bei Antritt der Arbeit dort gleichzeitig einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt,da ich aber vor meiner Antragstellung die letzten 5 jahre nur 34 Monate Beiträge eingezahlt habe und nicht wie verlangt 36 Monate wurde der Antrag abgelehnt!Ich müßte nun 20 Jahre über eine Behinterten Werkstatt Beiträge einzahlen um ein Anrecht auf Rente zu bekommen!Meine Frage: Werden unter den 20 Jahren auch die Beitragszeiten angerechnet die ich vor der Werkstatt eingezahlt habe,oder muß ich egal was vorher war die 20 Jahre in der Werkstatt voll machen? Vielen Dank im vorraus Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peppy,

aus Ihrer Anfrage geht leider nicht hervor, ob Sie, als der Rentenantrag seinerzeit abgelehnt wurde, bereits die allgemeine Wartezeit erfüllt hatten oder nicht.

Ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung bei Beschäftigung von 20 Jahren in einer Behindertenwerkstatt besteht nur dann, wenn die volle Erwerbsminderung bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren eingetreten ist und seitdem ununterbrochen besteht. War sie nicht erfüllt, können Sie nach 20 Jahren Beitragszeit die Rente erneut beantragen. Die Beitragszeiten müssen nicht ausschließlich aus der Beschäftigung in der Behindertenwerkstatt gezahlt worden sein, auch die Beiträge vorher werden angerechnet.

War die Wartezeit erfüllt, nützen Ihnen die 20 Jahre leider nichts, ein Anspruch auf die Rente kann dann nicht über diesen „Umweg“ erreicht werden.

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1 Antworten

W*lfgangam 28.05.2018 | 21:12
Hallo Peppi, für die 'Sonder'-Wartezeit von 20 Jahren zählen alle Beitragszeiten, also auch die vor-der-WfbM-Beschäftigung. Gruß w.
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