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Experten-Antwort

Antrag auf Erwerbsminderungsrente und Pflegetätigkeit der eigenen Mutter

von Blümel15.11.2019 | 16:39
257 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, folgende Situation. Aufgrund einer fast zweijährigen Erkrankung habe ich im Frühjahr 2019 den Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Ich bin in der PKV, arbeitsunfähig geschrieben und seit Anfang 19 ohne Job. Ich bin seit 2018 im Besitz eines Schwerbehindertenausweises (Grad 50). Der Antrag ist noch in der Bearbeitung und noch nicht entschieden. Seit Monaten geht es meiner Mutter gesundheitlich immer schlechter, sie wurde jetzt zum Pflegegrad 2 eingestuft. Ich muss ihr fast täglich helfen, ca 18-20 Stunden die Woche (7 Tage). Die gesetzliche Krankenkasse hat mir als Pflegeperson zwei Fragebögen zugesendet, mit der Bitte um ausgefüllt zurück. 1. Fragebogen zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen 2. Fragebogen zu Ihrer sozialen Absicherung als private Pflegeperson Frage: 1. Laufe ich Gefahr, daß mein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente abgelehnt wird, weil ich meine Mutter stundenweise pflege? 2. Kann meine PKV mein Krankentagegeld streichen, weil ich stundenweise meine Mutter pflege? 3. Kann ich die Fragebögen problemlos ausfüllen und der KK zusenden? Ich würde die Fragebögen ausfüllen und an die KK meiner Mutter senden, wenn ich dadurch keine negativen Konsequenzen zu befürchten habe. Auf der anderen Seite ist es doch nur meine Pflicht, daß ich mich um meine kranke und pflegebedürftige Mutter kümmere. Ich bedanke mich jetzt schon einmal für Ihre Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Blümel,

Grundlage für die Entscheidung, ob Erwerbsminderung vorliegt oder nicht, wird allein das bei Ihnen medizinisch festgestellte Restleistungsvermögen sein. Fragen zu Ihrer Pflege-/Krankenversicherung kann Ihnen verbindlich nur Ihre Pflege-/Krankenkasse beantworten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

W°lfgangam 15.11.2019 | 17:49
Ergänzend: Die vorliegenden Fragebogen zur PV beziehen sich auf die gesetzliche PV/Pflegekasse. Die hat die versicherungspflichtige Beurteilung zur Pflegetätigkeit in der DRV vorzunehmen und dann ggf. Pflichtbeiträge ins Rentenkonto des Fragesteller zu zahlen - mit welchen rentenrechtlichen Folgen auch immer /kann grundsätzlich nur positiv/neutral für seine EM-Rente/auch aus Sicht der späteren Altersrente, sein. Gruß w. PS: ob ein ggf. 'Pflegeverbot' aus Sicht PKV besteht/ist das gar eine 'Beschäftigung' aus Sicht PKV?, ist anhand der Versicherungsbedingungen zu klären ...der örtliche PKV-Vertreter wird das sicher aus dem Ärmel schütteln können *Ähhhhh... ;-) Fragen Sie daher gleich in der Hauptverwaltungsstelle direkt nach!
PKVam 15.11.2019 | 17:11
1. Nein 2. Das sollten Sie ihre PKV fragen, wie soll die DRV das beantworten 3. siehe 2.
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