Hallo Blümel,
Grundlage für die Entscheidung, ob Erwerbsminderung vorliegt oder nicht, wird allein das bei Ihnen medizinisch festgestellte Restleistungsvermögen sein. Fragen zu Ihrer Pflege-/Krankenversicherung kann Ihnen verbindlich nur Ihre Pflege-/Krankenkasse beantworten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung