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Experten-Antwort

Antrag auf Erwerbsminderungsrente vor Reha stellen?

von Kerstin196529.11.2015 | 10:14
2487 Ansichten
10 Antworten

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Mein Mann geht Mitte Januar 2016 zur Reha und möchte auch Teilerwerbsminderungsrente beantragen. Macht es Sinn heute schon den Antrag bei der RV einzureichen oder erst wenn der Rehabericht da ist. Vielen Dank für Eure Antworten

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kerstin1965,

die DRV hat eine Reha-Maßnahme bewilligt. Es besteht also die Aussicht, die Arbeitskraft Ihres Mannes wieder herzustellen. Wird der Antrag vor der Reha gestellt, besteht die Gefahr, dass der Antrag mit der Begründung "Reha vor Rente" abgelehnt wird.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kerstin1965,

der Zeitpunkt der Rentenantragstellung hängt regelmäßig mit der konkreten finanziellen Situation der betroffenen Person zusammen. Erhält ihr Mann z. B. Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld, das höher ist als die evtl. zu zahlende Rente, wäre es rein finanziell betrachtet wenig sinnvoll, den Rentenantrag frühzeitig zu stellen.

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8 Antworten

Herz1952am 29.11.2015 | 10:33
Es gilt generell der Grundsatz REHA vor Rente. Es bleibt aber Ihrem Mann überlassen, ob er nicht schon vorher einen Rentenantrag stellt. Aber ob Teilrente, volle EM-Rente oder Arbeitsmarktrente entscheidet die RV nach Gutachten, auch Reha-Gutachten ist möglich. Es könnte allerdings auch sein dass die RV eine Reha nicht mehr für notwendig erachtet, weil keine Besserung für die Erwerbsfähigkeit zu erwarten ist. Dies ist aber eher unwahrscheinlich. Es kann auch so sein, dass bei einem Rentenantrag erst einmal auf "Reha" entschieden wird.
tussiam 29.11.2015 | 12:52
Hallo Kerstin, 1. gibt es kein Antrag auf Teilerwerbsminderung 2. geht die DRV wohl von eine Besserung aus sonst hätte sie den Rehaantrag in einen Rentenantrag nach SGB § 116 umgewandelt. 3.Sie können nach Reha immer einen Rentenantrag stellen, aber es kommt darauf an wie die Rehaärzte die Erwerbsfäigkeit einschätzen.
KSCam 29.11.2015 | 14:36
Da in der Praxis über einen Rentenantrag wohl erst nach der Reha entschieden wird, macht der Antrag vorher in meinen Augen wenig bis keinen Sinn. Sinnvoll wäre mit den Ärzten in der Reha das weitere Vorgehen zu besprechen und etwaige Anträge im Anschluß an die Reha zu stellen.
HotRodam 29.11.2015 | 19:44
Hier ist taktisches Vorgehen gefordert ! Wer bereits mit einer Rentenerwartungshaltung zur Reha fährt, kann explizit davon ausgehen, daß sich das dortige Personal ganz besonders intensiv um die Wiederherstellung seiner Erwerbsfähigkeit bemühen wird. Daher sollte man während der Reha den Rentenwunsch besser gar nicht erst erwähnen sondern die DRV erst danach mit einem Rentenantrag überraschen. Diesen Trick habe ich schon öfters verraten und in mindestens 2 Fällen hat er auch funktioniert !
Kerstin1965am 02.12.2015 | 13:55
Vielen vielen Dank für Eure Antworten! Ich habe leider vergessen zu erwähnen, das die RV die Reha abgelehnt hat aber der medizinische Dienst von der KK zugestimmt hat - er wird von der KK aus dort hingeschickt. Da mein Mann auch die Kündigung während der Langzeiterkrankung erhalten hat, hatte ich mir die Frage gestellt wie das funktioniert nach der Reha. Teilerwerbsminderung wird er auf jeden Fall bekommen, aber das würde ja im Rehabericht stehen, aber ich meine es wäre nur eine "Empfehlung". Daher dachte ich im Vorfeld ausfüllen, damit es schneller geht...
Kerstin1965am 02.12.2015 | 13:56
Vielen vielen Dank für Eure Antworten! Ich habe leider vergessen zu erwähnen, das die RV die Reha abgelehnt hat aber der medizinische Dienst von der KK zugestimmt hat - er wird von der KK aus dort hingeschickt. Da mein Mann auch die Kündigung während der Langzeiterkrankung erhalten hat, hatte ich mir die Frage gestellt wie das funktioniert nach der Reha. Teilerwerbsminderung wird er auf jeden Fall bekommen, aber das würde ja im Rehabericht stehen, aber ich meine es wäre nur eine "Empfehlung". Daher dachte ich im Vorfeld ausfüllen, damit es schneller geht...
Kerstin1965am 02.12.2015 | 13:55
Vielen vielen Dank für Eure Antworten! Ich habe leider vergessen zu erwähnen, das die RV die Reha abgelehnt hat aber der medizinische Dienst von der KK zugestimmt hat - er wird von der KK aus dort hingeschickt. Da mein Mann auch die Kündigung während der Langzeiterkrankung erhalten hat, hatte ich mir die Frage gestellt wie das funktioniert nach der Reha. Teilerwerbsminderung wird er auf jeden Fall bekommen, aber das würde ja im Rehabericht stehen, aber ich meine es wäre nur eine "Empfehlung". Daher dachte ich im Vorfeld ausfüllen, damit es schneller geht...
Kerstin1965am 02.12.2015 | 13:55
Vielen vielen Dank für Eure Antworten! Ich habe leider vergessen zu erwähnen, das die RV die Reha abgelehnt hat aber der medizinische Dienst von der KK zugestimmt hat - er wird von der KK aus dort hingeschickt. Da mein Mann auch die Kündigung während der Langzeiterkrankung erhalten hat, hatte ich mir die Frage gestellt wie das funktioniert nach der Reha. Teilerwerbsminderung wird er auf jeden Fall bekommen, aber das würde ja im Rehabericht stehen, aber ich meine es wäre nur eine "Empfehlung". Daher dachte ich im Vorfeld ausfüllen, damit es schneller geht...
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