Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Kerstin1965,
die DRV hat eine Reha-Maßnahme bewilligt. Es besteht also die Aussicht, die Arbeitskraft Ihres Mannes wieder herzustellen. Wird der Antrag vor der Reha gestellt, besteht die Gefahr, dass der Antrag mit der Begründung "Reha vor Rente" abgelehnt wird.
Hallo Kerstin1965,
der Zeitpunkt der Rentenantragstellung hängt regelmäßig mit der konkreten finanziellen Situation der betroffenen Person zusammen. Erhält ihr Mann z. B. Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld, das höher ist als die evtl. zu zahlende Rente, wäre es rein finanziell betrachtet wenig sinnvoll, den Rentenantrag frühzeitig zu stellen.
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