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Antrag auf EU-Rente

von Line18.11.2008 | 08:35
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit 1 Jahr psychisch krank, hatte Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt u. hatte gestern bei meinem Arbeitgeber einen Termin. Dort wurde mir gesagt, dass ich durch meine Krankheit dort keine Arbeitsstelle angeboten bekommen kann, man mich aber nicht entlässt, ich also weiter in der Firma bin. Nun läuft im März mein Krankengeld aus und ich werde einen Antrag auf EU-Rente stellen müssen. Ich fühle mich einfach nicht in der Lage zu arbeiten. Meine Frage: Was passiert, wenn mein Krankengeld ausläuft und die EU-Rente noch nicht durch ist- bzw. oder gar abgelehnt wird? Ich bin ja nicht gekündigt (kann auch sobald es mir besser gänge - auch erst in paar Jahren - beim AG wegen Arbeit anfragen). Melde ich mich dann auf dem Arbeitsamt? Und was kommt dann finanziell auf mich zu - Harz IV oder Arbeitslosengeld (bin seit 10 Jahren in der Firma beschäftigt). Bitte dringend um Hilfe, bin mit meiner Situation total überfordert! Nächste Frage: Ich muss noch diesen Monat meinen Facharzt wechseln, da ich mit dem jetzigen nicht klar komme. Ist das gut während der Antragstellung auf EU-Rente? Bzw. könnte ich 2 Fachärzte, also den alten und den neuen gleichzeitig aufsuchen? Hab Angst, dass mir der alte FA den Antrag aus verletztem Stolz nicht rechtens ausfüllen könnte. Habe noch diese Woche Termin bei RV. Bitte dringend antworten. Danke.

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach Aussteuerung durch die KK haben Sie nach § 125 SGB III Anspruch auf die sog. "Nahtlosigkeit". D.h. Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 bis über den Rentenantrag entschieden wird (längstens bis AloGeld 1-Anspruch erlischt, danach AloGeld 2). Diese Meldung sollten Sie rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit machen. Über Ihre Ärzte kann ich mir kein Urteil erlauben. Nur soviel: Je mehr Ärzte, desto mehr Befunde. Aber, ob das von Vorteil ist?

Einen Antrag auf Schwerbehinderung können Sie beim zuständigen Versorgungsamt stellen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Jedes private Versicherungsunternehmen hat auch ihre eigene medizinische Abteilung, ob die das genau so sehen wie Sie? Aber einfach nachfragen!

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Allgemeine Fragen können Sie jederzeit auch Ihrem privaten Unternehmen stellen. Es ist reine Informationspflicht!

13 Antworten

Corlettoam 18.11.2008 | 08:51
Wenn ihr Krankengeld im März ausläuft , sollten Sie bereits im Januar bei der Agentur für Arbeit persönlich erstmalig vorstellig werden und ihre Situation schildern. Der eigentliche Antrag auf ALG I kann dann allerdings erst ein paar Tage vor dem Auslaufen des KK-Geldes gestellt werden ( die Agentur wird ihnen beim Erstbesuch aber einen Termin zur Antragsaufnahme gleich mitgeben ) . Ist der EM-Antrag bis dahin nicht bewilligt oder endgültig bearbeitet, erhalten Sie ALG I für 12 Monate ( wenn Sie denn diesen Anspruch VOR ihrer Erkrankung erworben und noch nichts davon aufgebraucht haben ) Nach den 12 Monaten ALG I bliebe allerdings nur ein Antrag auf ALG II ( aber auch nur falls Bedürftigkeit besteht ) Zu dem beabsichtigten Facharztwechseln kann man nichts sagen , das dies natürlich stark Einzelfall abhängig ist. Persönlich musste ich sogar meinen Hausarzt während des Rentenantragsverfahrens wechseln, was mir zuerst sehr grosse Bauchschmerzen bereitet hat, dann sich aber im Nachhinein als Glücksfall ( vor allem im medizinisch Bereich und menschlich )herausstellte. Natürlich können Sie auch erstmal beide Fachärzte paralell aufsuchen und zwar solange bis Sie mit ihrem neuen Arzt klar gekommen sind. Kann ihre Sorgen und Befürchtungen absolut nachvollziehen , da ich genau selbige bezüglich dem Arztwechsel hatte. Alles Gute für Sie !
Lineam 18.11.2008 | 10:26
Hallo Corletto, ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Hilfe. Da fällt mir ein Stein vom Herzen, dass ich nicht gleich nach fast 30 Arbeitsjahren nach meiner Krankengeldzeit in Harz IV abrutsche, sondern ALG beantragen kann. Nochmals vielen Dank. Ihre Line
Corlettoam 18.11.2008 | 10:31
Bitte, gern geschehen. Während des ALG I Bezuges und eines dann ja paralell laufendem EM-Rentenverfahrens werden übrigens - in den meisten Fällen ! - seitens der Agentur für Arbeit keinerlei Arbeitsvermittlungsbemühungenfür Sie vorgenommen. Auch von Ihnen selbst werden keinerlei Bewerbungen und sonstige Bemühungen um einen Arbeitsplatz erwartet oder verlangt. Als Tipp von mir noch : Sie sollten kurzfristig noch überlegen einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, da Sie mit einem Grad der Behinderung ( falls er ihnen zuerkannt würde ) in jedem Fall bei der Agentur für Arbeit nochmals eine besonders geschützte Position ( und nicht nur dort ) erhalten würden !
Rosannaam 18.11.2008 | 10:36
Hallo Line, es verwundert mich immer wieder, dass jemand seine Rechte/Ansprüche so wenig kennt. Sie haben während Ihrer Berufstätigkeit doch schließlich auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt! Was meinen Sie, war der Grund für diese Beitragszahlung??? ALG II/Hartz IV erhält man doch erst nach Erschöpfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld! Nichts für ungut, war nicht böse gemeint. ;-)) MfG Rosanna.
Lineam 18.11.2008 | 11:20
Danke Rosanna für Ihre Hilfe, bin total überfordert mit dieser ganzen Angelegenheit. Hab auch Angst vor der Zukunft. Was soll - wird werden?! Abert trotzdem danke.
Corlettoam 18.11.2008 | 11:25
Die früher zuständigen Versorgungsämter wurden zum 1.1.08 aufgelöst und deren Aufgaben wie Schwerbehindertenanträge übernehmen jetzt die jeweiligen Kreise und/oder kreisfreien Städte. Schwerbehindertenantrag können Sie - wenn Sie in NRW wohnen- hier online stellen : http://www.service.nrw.de/ressorts/MAGS/elsa/index.php Auch jedes andere Bundesland hat solche Seiten ( bitte googeln ) Auch bei ihrer Stadtverwaltung können Sie den Anträge bekommen und es wird ihnen - auf Wunsch - sogar beim Ausfüllen geholfen. Was ihre Krankheitsgeschichte anbelangt , kommt mir das alles recht bekannt vor.... Bei aller Zurückhaltung und ohne genaue Kenntnis ihrer med. Diagnosen/Krankheiten/Einschränkungen - aber aufgrund der hier gemachten Angaben -, stehen ihre Chancen auf eine befristete EM-Rente nicht schlecht. Den Antrag sollten Sie auf jeden Fall stellen ! Viele Erfolg.
Lineam 18.11.2008 | 11:14
Vielen Dank, Corletto, aber können Sie mir vielleicht auch sagen, wo ich so einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen kann? Noch mal kurz zu meiner Geschichte. Musste vor 1 Jahr ins Krankenhaus-psych. Zusammenbruch. Danach 9 Wo. Reha, danach 2 Mon. Wiedereingliederung, die ich leider abbrechen musste - hab es einfach nicht geschafft - schon der Fahrtweg zur Arbeit und Zurück hat mir zu schaffen gemacht. Dann wurde der Antrag auf "Teilhabe am Arbeitsleben" bewilligt. Meine Ärtze, Therapheuten, die Krankenkasse und auch die Mitarb. der RV sagen alle, ich sei derzeit keinesfalls in der Lage zu arbeiten. Macht mir aber sehr zu schaffen, mein Kopf sagt: Ich muss und will arbeiten, mein Körper aber stellt sich komplett quer. Hoffe es ist richtig, den EU-Renten-Antrag zu stellen. Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe.
Lineam 18.11.2008 | 11:45
Vielen, vielen Dank Ihnen allen! Ich fühle mich gleich besser und bin sehr froh, dass es in der heutigen Zeit noch Menschen gibt, die gerne helfen. Sollte ich an weitere Probleme geraten -und dies wird sicher der Fall sein - werde ich mich gern wieder bei Ihnen auf dieser Seite melden! Nochmals vielen vielen Dank!!!
Corlettoam 18.11.2008 | 11:46
Eine ARBEITSunfähigkeitsversicherung ist mir unbekannt und gibt es auch nicht... Sie meinen sicher eine BERUFSunfähigkeitsversicherung. Da dies eine rein private Versicherung ist und niemand hier deren /ihre Versicherungsbedingungen im Einzelnen kennt, kann man dazu nichts sagen. Was man sagen kann ist, das eine Berufsunfähigkeitsversicherungung sich meistens an der Entscheidung - bezüglich EM-Rente - der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert. Sollte also die gesetzl. EM-Rente genehmigt werden , wird wohl auch die private BU zahlen ( müssen ) Bei Ablehnung der gesetzl. EM-Rente wird die private BU versicherung natürlich zumindest erstmal versuchen, auch aus der Zahlung heraus zu kommen. Antrag bei ihrer privaten BU Versicherung sollten aber auf jeden Fall zeitnah zur EM-Rentenantragstellung vornehmen.
Lineam 18.11.2008 | 11:39
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Zur Frage mit den Ärzten konnte mir bereits meine Krankenkasse helfen - ich kann jederzeit 2 Ärzte gleichzeitig aufsuchen. Zum Antrag auf Schwerbehinderung: Ich habe eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Diese tritt jedoch nur bei Unfähigkeit über 50% ein. Sehe ich das richtig, wenn ich nicht arbeiten kann, besteht diese Arbeitsunfähigkeit ja zu 100%, oder?
Lineam 18.11.2008 | 12:08
Würden Sie mir vorschlagen das schon jetzt nachzufragen, oder besser zu warten, bis der EU-Rentenantrag gestellt oder besser bewilligt ist?
Corlettoam 18.11.2008 | 12:18
Den Antrag können Sie sofort oder auch erst zusammen mit der EM-Rentenantragstellung vornehmen. Denken Sie immer daran , das so eine Antragsprüfung Wochen und Monate dauern kann....warum dann warten ???? Und vorher gross nachfragen würde ich nicht. Gleich den Antrag stellen , ärztliche Unterlagen beifügen ( möglichst viele und vollständig ) und dann der Dinge harren die da kommen... Bei einem meiner Mitpatienten hat sogar schon alleine eine Bescheinigung der behandelnden Akut-Klinik ( vom Chefarzt persönlich ausgestellt ! ) ausgereicht, um seine Bu Versicherung innerhalb kürzester Zeit zur Zahlung zu bewegen und das noch weit bevor die gesetzliche EM-Rente ihm dann auch genehmigt wurde. Hier noch eine Link zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung : http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsunf%C3%A4higkeitsversicherung
Lineam 19.11.2008 | 13:17
Hätte bitte noch eine Frage: Mein Arbeitgeber sagt, ich stände weiterhin in einem "Ruhenden unbefristeten Arbeitsverhältnis" mit ihm, d.h., ich werde dort nicht gekündigt, und kann, falls es mir irgendwann besser geht, jederzeit dort um Arbeit anfragen. Kann ich mich, nachdem mein Krankengeld ausläuft denn da trotzdem auf dem Arbeitsamt melden und Arbeitslosengeld I beantragen, bin ich da denn nicht eigentlich noch in Arbeit? Muss mir mein Arbeitgeber dies schriftlich bescheinigen? Ich denke, mein AG kündigt mir nur nicht, damit er mir keine Abfingung für die 10 Jahre Betriebszugehörigkeit lt. Tarif zahlen muss. Sollte ich vielleicht auf eine Kündigung bestehen - wäre das besser? Nochmals Ihnen allen vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
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