Die Kindererziehungszeit wird nur einem Elternteil zugeordnet und zwar demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat.
Erziehen Mutter und Vater ihr Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit.
Soll der Vater die Kindererziehungszeit erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen Sie für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden.
Behilflich beim Ausfüllen der Vordrucke sind u.a. die Versicherungsämter (zu finden in der Stadtverwaltung) oder auch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger.