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Experten-Antwort

Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten V800

von Tanja12.12.2012 | 15:47
8167 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe heute einen riesigen Berg Formulare erhalten. Leider verstehe ich hier nur Bahnhof. Frage zu 2: Was heisst Erziehung seit Geburt ? Ist hier die Zeit gemeint, in der ich nach dem Mutterschutz zu Hause geblieben bin um mein Kind zu betreuen ? (In meinem Fall 2 Jahre), meine Tochter ist jetzt 4 und ich gehe wieder arbeiten. Erziehung klingt so verwirrend. Also ich weiss nicht ob ich ja oder nein ankreuzen soll und ob ich Beginn und Ende der "Erziehung" ausfüllen soll. ???? Vielen Dank ! ;-)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Kindererziehungszeit wird nur einem Elternteil zugeordnet und zwar demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat.

Erziehen Mutter und Vater ihr Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit.

Soll der Vater die Kindererziehungszeit erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen Sie für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden.

Behilflich beim Ausfüllen der Vordrucke sind u.a. die Versicherungsämter (zu finden in der Stadtverwaltung) oder auch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 12.12.2012 | 16:09
Ich gehe mal davon aus, dass Sie eins der Formulare V800, bzw. V805 meinen. Diese Fragen regeln lediglich, wem die Kindererziehungszeiten zuzurechnen sind. Grundsätzlich werden diese der Mutter zugerechnet, es sei denn, es wird eine gemeinsame Erklärung abgegeben, dass der Vater die Kinder/das Kind überwiegend erzogen hat. Diese Frage zielt nicht darauf zu überwachen, ob Sie sich 24 Std am Tag seit 4 Jahren um Ihre Kinder bzw. Ihr Kind gekümmert haben
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 12.12.2012 | 16:11
Gleiches gilt für die Kinderberücksichtigungszeiten :-)
.am 12.12.2012 | 16:22
Was ist daran so schwierig? Wenn Sie arbeiten gehen, erziehen Sie doch morgens, abends und am Wochenende wahrscheinlich trotzdem Ihr Kind! Dann kreuzen Sie "ja" an. Wenn das Kind verstorben ist oder nicht mehr in Ihrem Haushalt bzw. von einer anderen Person überwiegend erzogen wird, kreuzen Sie "nein" an. Grundsätzlich ist die Kindererziehungszeit dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind - nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet - überwiegend erzogen hat. Unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Erziehung können gemeinsam erziehende Eltern allerdings durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung bestimmen, bei welchem Elternteil die Kindererziehungszeit anerkannt werden soll.
Tanjaam 13.12.2012 | 20:04
vielen Dank schon mal für Ihre Antworten !!! Was muss ich denn nun noch bei Beginn und Ende der Erziehung eingeben ? Bezieht sich diese Frage auf die ungeklärte Zeit meines Kontos? Vielen Dank nochmal !
:)am 14.12.2012 | 09:18
Hallo! Bei Beginn geben Sie einfach das Geburtsdatum Ihres Kindes an, da Sie dieses ja seit dem Tag erziehen. Bei Ende können Sie "laufend" eintragen, da das Kind ja noch, wie ich aus Ihren Ausführungen entnehme, bei Ihnen im Haushalt lebt und von Ihnen erzogen wird. Ansonsten bei Fragen immer gern an die Bearbeiter der DRV wenden. Dafür sind wir ja (auch) da :)
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