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Experten-Antwort

Antrag auf Haushaltshilfe wird noch immer ignoriert

von MelanieM29.03.2019 | 15:01
188 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrtes Team, vor Kurzem wandte ich mich bereits schon einmal an Sie. Wie geschildert wurde ein Antrag auf Reha für meinen Sohn bewilligt, der gleichzeitig gestellte Antrag auf Haushaltshilfe, bei dem wir die Mitnahme der Kinder beantragten jedoch ignoriert. Inzwischen habe ich mich an den Reha-Informationscenter gewandt und das Problem geschildert, man versprach die Email weiter zu leiten. Dann kam eine Einladung von der Rehaklinik, die meinen Mann als Begleitperson für die Reha meines Sohnes aufführt. Mein Mann ist berufstätig in einem anderen Bundesland und nur am Wochenende zuhause. Es würde also keinen Sinn machen, dass er Begleitperson ist, denn er könnte das Erlernte ja nicht in den Alltag transferieren, den er nur selten mit meinem Sohn teilt. Ich dagegen bin in Elternzeit und kümmere mich die ganze Woche alleine um meinen Sohn und dessen Therapien und Förderung. Auch schrieb unsere Hausarzt eindeutig, dass eine Trennung von mir für das Kind nicht zumutbar ist. Auch wirtschaftlich gesehn würde es keinen Sinn machen, dass mein Mann die Begleitperson ist, da der zu erstattende Verdienstausfall höher wäre als die Kosten für die Mitnahme der Begleitkinder und in meinem Fall einfach kein Verdienstausfall bestünde. Auch kann die Firma meines Mannes nicht für 4 - 6 Wochen auf ihn verzichten, da sie unter Personalmangel leiten. All das habe ich in meiner Email an das Reha-Informationscenter geschildert und um Rückruf des zuständigen Sachbearbeiters gebeten. Es kam keine Reaktion - kein Rückruf, kein Schreiben - gar nichts. Wenn man dort anruft, geht immer nur ein Band hin, dass empfiehlt eine Email zu schicken und dann zurück gerufen zu werden - doch niemand ruft zurück! Was sollen wir nun tun? Wie gesagt sind wir ziemlich verzweifelt, da mein Sohn die Reha nicht allein antreten kann und die Reha wahrscheinlich abgesagt werden muss wenn die Kleinen nicht untergebracht sind. Was empfehlen Sie uns? Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.04.2019 | 09:24

Guten Morgen Melanie,

ich habe Verständnis für den Wunsch nach Klarheit.

Daher hilft hier kein Forum, sondern ausschließlich die Frage an ihren Rentenversicherungsträger, ob der Fall in Bearbeitung ist.

Freundliche Grüße

11 Antworten

MelanieMam 29.03.2019 | 15:03
Wir würden gerne wissen, ob wir dem Antrag auf Reha widersprechen sollen, oder in Teilen widersprechen sollen oder nur Widerspruch in Bezug auf die Wahl der Begleitperson einlegen sollen oder was wir sonst tun sollen.
MelanieMam 29.03.2019 | 15:03
Wir würden gerne wissen, ob wir dem Antrag auf Reha widersprechen sollen, oder in Teilen widersprechen sollen oder nur Widerspruch in Bezug auf die Wahl der Begleitperson einlegen sollen oder was wir sonst tun sollen.
KSCam 29.03.2019 | 16:16
Bei allem Verständnis dafür, dass Ihnen an einer baldigen Klärung gelegen ist, muss ich Ihnen sagen, dass Sie nerven! Vorgestern bekamen Sie die Antwort dass Sie Ihr Problem nur direkt mit der DRV klären können, heute "quengeln" Sie schon wieder im Forum. Sie erhalten hier wirklich keine Antwort und ich bitte zumindest um das Verständnis, dass die Kollegen der Sachbearbeitung für die Prüfung Ihres Anliegens auch Zeit brauchen, es gibt schließlich nicht nur Sie und Ihr Problem. Es gibt auch noch andere Arbeiten, Fälle und Vorgänge die in den Augen der anderen Menschen mindeststens genauso wichtig sind wie Ihr Vorgang. Also bitte etwas Geduld, manche Dinge gehen halt nicht von heute auf morgen und manches brauch einfach etwas Zeit - danke
MelanieMam 29.03.2019 | 15:04
Wir würden gerne wissen, ob wir dem Antrag auf Reha widersprechen sollen, oder in Teilen widersprechen sollen oder nur Widerspruch in Bezug auf die Wahl der Begleitperson einlegen sollen oder was wir sonst tun sollen.
MelanieMam 29.03.2019 | 18:58
Zitat von KSC anzeigen
Auch wenn ich Sie vielleicht nerve. Ich dachte das sei ein Expertenforum und ich habe nun schon zwei Mal die Frage gestellt ob ich im Falle einer Ablehnung nun dem gesamten Reha-Antrag oder nur dem Antrag auf Haushaltshilfe widersprechen muss und bin immer nur an die Rentenversicherung verwiesen worden. Mir ist klar, dass mein Problem in diesem Forum nicht lösen kann aber ich dachte mir könnte wenigstens jemand von den Experten diese einfache Frage beantworten. Es wurden von mir noch andere Fragen gestellt die man eigentlich auch in einem Expertenforum beantworten könnte - wenn man denn wollte. Wenn mir keiner diesbezüglich helfen will von den Experten kann man das natürlich auch so wie Sie sagen. vielen Dank für Ihr "Verständnis"
KSCam 29.03.2019 | 19:09
Müssen tun Sie gar nichts, erklären Sie der DRV schriftlich was genau Sie wollen und mit was Sie nicht einverstanden sind. Ob Sie auf dieses Schreiben nun "Widerspruch" oder sonst was draufschreiben, spielt rechtlich letztlich keine Rolle. Die DRV wird -wann auch immer / wie auch immer - entscheiden. Ob jeder Ihrer Wünsche erfüllt wird,......? Und wenn Sie mit einer Entscheidung über einen Widerspruch nicht einverstanden sind, ist Klage beim Sozialgericht möglich. Im Forum ist nur eines relativ gewiss: Jedes eingelegte Rechtsmittel wird das Verfahren eher verzögern als beschleunigen.
MelanieMam 29.03.2019 | 19:56
Zitat von KSC anzeigen
Was mich nervt habe ich ja schon in dem Beitrag davor geschrieben. Bei allem Verständnis für die viele Arbeit die die Rentenversicherung hat: So geht man weder mit Menschen um noch mit der Bearbeitung eines Antrags. Und wissen Sie was ich machen werde wenn man mich zu sehr nervt: Mich einfach an die kostenlose Beratungshotline unserer Rechtschutzversicherung wenden, notfalls Rechtsanwalt einschalten (Rechtschutzversicherung ohne Selbstbehalt) und einen netten Brief schreiben. Vielleicht geht es ja am Ende tatsächlich vors Sozialgericht. Aber natürlich wäre es mir lieber, das Ganze würde endlich geklärt und das Problem gelöst. Wenigstens die Mühe machen zu schreiben dass sie den Antrag auf Haushaltshilfe erhalten haben und er in Bearbeitung ist, damit ich weiß, er wurde nicht versemmelt (wie es jetzt den Anschein hat), könnte sich auch die Deutsche Rentenversicherung machen.
MelanieMam 29.03.2019 | 19:50
Vielen Dank für Ihre Antwort! Trotzdem würde ich gerne wissen, ob der Antrag auf Haushaltshilfe als gesonderter Antrag anzusehen kann auf den man bei Ablehnung einen separaten Widerspruch einlegen kann oder ob dem Reha-Antrag als Ganzes widersprochen werden muss, wenn man mit der Auswahl der Begleitperson(en) nicht einverstanden. In einem früheren Thread habe ich auch schon einmal eine Frage gestellt, die nicht beantwortet wurde, sondern ich wurde wieder mal nur darauf verwiesen mich an den Reha-Informationscenter zu wenden: Nämlich ob es wie mit § 13 Absatz 3 a SGB V ist und nach gewisser Zeit, der Antrag automatisch als genehmigt gilt, wenn die Rentenversicherung nicht reagiert. Mir wurde auch empfohlen mich an den Sachbearbeiter zu wenden, was unmöglich ist, da ich den nicht kenne und immer nur ein Band antwortet, dass man sich per Email an die RV wenden soll. Auf meine Bitte des Rückrufs des Sachbearbeiters kommt keine Antwort, auch ruft niemand zurück - obwohl es heißt innerhalb von 24 Stunden wird man zurückgerufen. Meinetwegen nerve ich, aber das Obengenannte nervt noch mehr. Und wissen Sie was noch nervt: Das ein ausführlicher Antrag mit ausführlicher Begründung zur Wahl der Begleitperson geschrieben wurde, dass der Arzt und andere Experten dazu Stellung nahmen und der Antrag auf Haushaltshilfe wird einfach ignoriert. Es nervt auch, dass nicht einmal bekannt ist, was damit überhaupt geschehn ist. Wurde er versemmelt? Einfach ignoriert? Keine Ahnung, da niemand antwortet. Zumindest ein paar kurze Zeilen wie z. B.: "Ihren Antrag haben wir erhalten, die Bearbeitung nimmt noch etwas Zeit in Anspruch" könnte man ja von einer Behörde erwarten. Es nervt auch, dass ich hier konkrete Fragen stelle und immer nur ausweichende Antworten erhalte und nun noch als nervig bezeichnet wird.
MelanieMam 29.03.2019 | 21:05
Welche gegebenen Fragen? Auf die Frage nach dem separaten Widerspruch gegen Entscheid Antrag auf Haushaltshilfe und Reha-Antrag, die nicht beantwortet wurde. Oder auf die Frage nach der fiktiven Leistungsbewilligung, die ebenfalls nicht beantwortet wurde? Die Mehrfachpostung kommt durch ein Problem mit meinem PC zustande. Es nervt übrigens auch, dass hier Leute antworten, die zwar keine Ahnung haben und nur unverschämt werden können, aber meinen, ungefragt ihren Senf dazu geben zu müssen, der nicht von Belang oder Interesse ist. Ich habe ausdrücklich nach Antworten von EXPERTEN oder Leuten, die sich auskennen gefragt.
MelanieMam 29.03.2019 | 21:08
Und am Montag wende ich mich mit meinen unbeantworteten Fragen an Rechtsexperten.
der anderenam 30.03.2019 | 17:18
Hallo MelanieM! 1. An wen ist Ihr Bewilligungsbescheid gerichtet? Ich vermute, an Ihren Mann (weil Sie den Antrag so ausgefüllt haben). Daher richtet sich auch die Einladung der Reha-Einrichtung an Ihren Mann. Klären Sie direkt mit der Einrichtung ab, ob es ein Problem ist, dass Sie als Begleitperson mitfahren. 2. Sie haben von der Dame am Telefon die Info bekommen, dass sie den Vorgang an die Sachbearbeitung weitergibt, damit der Antrag auf Haushaltshilfe geprüft wird. Bitte lassen Sie den Sachbearbeitern Zeit für die Bearbeitung! Da der Termin für die Reha erst im August ist, haben Sie die Zeit noch. Wenn Sie mit dem Bescheid (über Haushaltshilfe) nicht einverstanden sind, können Sie hiergegen separat widersprechen. 3. Der von Ihnen erwähnte § 13 SGB V hilft Ihnen hier nicht, da es sich bei der bewilligten Reha nicht um eine Leistung der Krankenkasse handelt. Hätten Sie eine solche gewollt, hätten Sie Ihren Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen müssen.
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