Hallo carlotta,
sofern Sie mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und der Erhalt Ihres Arbeitsplatzes durch eine Förderung von Leistungen am Arbeitsleben gewährleistet bzw. gesichert werden kann, wäre eine Förderung eines Hilfsmittels denkbar.
Bitte stellen Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Ihrem Rentenversicherungsträger und lassen den Sachverhalt prüfen.