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Experten-Antwort

Antrag auf LTA plus Antrag auf halbe EM-Rente

von Beobachter20.07.2026 | 10:48
108 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die Krankenkasse hat mein Dispositionsrecht eingeschränkt und mich zur Beantragung von LTA aufgefordert. Ich war im Dezember 2026 zur REHA. Die DRV schickte mir 14 Tage, nachdem ich als AU und erwerbsgemindert mit 3 - unter 6 Stunden entlassen wurde, einen Fragebogen und die Einschätzung, dass sie mich als erheblich erwerbsgemindert betrachtet. Ich bin seit 9 Monaten krankgeschrieben. Jetzt im Juli habe ich also den Antrag eingereicht. Meine Fragen sind: Muss ich jetzt das Ergebnis des Antrags abwarten? Kann ich mir eine Teilzeitstelle mit ca. 20 Stunden suchen? Muss ich mich dafür arbeitssuchend melden? Wird mein Arbeitslosengeld I dann nur hälftig ausgezahlt? Soll ich mich weiter krankschreiben lassen, weil ich durch eine vorzeitige Arbeitsaufnahme den Antrag gefährde? Ich halte mich für durchaus mit vier Stunden pro arbeitsfähig, habe aber aufgrund der Schwere und vor allem Dauer der Erkrankung Schwierigkeiten, mich hundertprozentig einzuschätzen. Der Gutachter der Krankenkasse stellt auf eine Erkrankung ab, die ich seit vielen Jahren habe und die die DRV seinerzeit als Grund für eine Erwerbsminderungsrente nicht anerkannt hat. Die jetzige Erkrankung hat aber eine völlig andere Ursache. Ich hatte noch nie solch eine komplizierte Situation. Über eine kompetente Rückmeldung freue ich mich. Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

da es hier um ein laufendes Antragsverfahren geht und offenbar schon Feststellungen getroffen wurden, sollten Sie sich direkt an die Stelle wenden, die den Antrag bearbeitet. Anhand des aktuellen Sachstandes kann man Ihre Fragen individuell beantworten.

 

Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Beobachteram 20.07.2026 | 10:49
Es muss Dezember 2025 heißen.
Kommt drauf anam 20.07.2026 | 11:39
Wenn Sie weiterhin krank sind, dann sollten Sie sich natürlich auch krankschreiben lassen. Wenn Sie erst 9 Monate Krankengeld beziehen, dann haben Sie ja noch viele Monate Anpruch auf Krankengeld. Allerdings sollten Sie das mit der Krankenkasse klären, ob sie weiterhin zaheln, da Sie jetzt ja einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben (und ob das dann klappt, und dann entweder teilweise oder voll, weiß heute niemand). Falls das für das Krankengeld nicht reicht, klären Sie mit denen, wie weiter vorgegangen werden soll. Wichtig ist, dass das Krankengeld weiter gezahlt wird. Auf Arbeitssuche können Sie immer gehen, bloß ist das natürlich nicht unbedingt förderlich für den EM-Rentenantrag, zumindest nicht, falls es um eine volle EM-Rente geht. Und das ALG1 ist in der Regel niedriger als das Krankengeld. Ihre Fragen zum Arbeitslosengeld müssen Sie dann aber mit der Arbeitsagentur klären, damit hat die DRV nichts zu tun. Generell gibt es Beratung und Hilfe bei den Sozialverbänden VdK oder SoVD.
EMam 20.07.2026 | 11:40
Wenn Sie schon einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente (explizit einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente kann man keinen Antrag stellen) gestellt haben, müsste das der Einschränkung des Dispostionsrechts Genüge tun und ein zusätzlicher LTA-Antrag ist nicht erforderlich, da diese Option bei dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente mit geprüft wird. Letztendlich müssen Sie das aber mit Ihrer Krankenkasse ausdiskutieren, bevor man Ihnen das Krankengeld streicht. Was die Leistungen der AfA angeht, sollten Sie Ihre Fragen dort stellen.
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