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Antrag auf Pflichtversicherung / freiwillige Versicherung

von Hanne26.10.2010 | 15:41
1605 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bin für einen befristeten Zeitraum in China tätig - keine Ausstrahlung, allerdings ein ruhenden Arbeitsvertrag in Deutschland. Ich habe keinen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt & unterliege somit den chinesischen Regelungen. Ist es dennoch möglich einen Antrag auf Pflichtversicherung in der Rente oder freiwilligen Rentenversicherung zu stellen um die deutsche Rentenversicherung abzusichern. Vielen Dank!

4 Antworten

Hanneam 26.10.2010 | 16:07
Weshalb ist ein Antrag auf Pflichtversicherung nicht möglich?
Hanneam 26.10.2010 | 16:07
Weshalb ist ein Antrag auf Pflichtversicherung nicht möglich?
-am 26.10.2010 | 16:37
Deutsche, die für eine begrenzte Zeit im Ausland beschäftigt sind und nicht kraft Gesetzes der Versicherungspflicht, können nach § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB 6 auf Antrag in die Versicherungspflicht einbezogen werden. Die Antragspflichtversicherung setzt eine begrenzte Beschäftigung im Ausland voraus, welche jedoch nicht notwendigerweise bei der antragstellenden Stelle im Inland bestehen oder von ihr entlohnt sein muss. Voraussetzung ist lediglich, dass eine tatsächliche oder rechtliche Beziehung besteht, die ein Interesse an der versicherungsrechtlichen Absicherung der Auslandstätigkeit begründen kann. Die Versicherungspflicht nach § 4 Abs. 1 SGB 6 tritt nur auf Antrag ein. Der Versicherte ist selbst nicht antragsberechtigt. Antragsberechtigte Stellen sind u.a. Wirtschaftsunternehmen. Die antragsberechtigten Stellen müssen ihren Sitz im Inland haben. Ansonsten besteht kein Antragsrecht.
Rentendocam 26.10.2010 | 15:58
Eine Pflichtversicherung ist nicht möglich. Sie können jedoch freiwillige Beiträge zahlen. Ob diese Sinn machen, oder nicht können sie nur in einem persönlichen Beratungsgespräch klären, da man hierzu Ihren persönlichen Versicherungsverlauf kennen muss. Dort können sie sich dann auch über die Höhe und Rendite informieren.
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