Hallo Maria,
wie "antrag" bereits ausgeführt hat, können Sie jederzeit einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation stellen. Ob eine solche Leistung erforderlich ist oder nicht, ist anhand der von Ihnen eingereichten aktuellen ärztlichen Befunde durch den sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung zu prüfen.