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Experten-Antwort

Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente

von Iris Rasch13.06.2016 | 14:25
1466 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, ich hatte im März 2013 einen Wegeunfall und bin seitdem arbeitsunfähig. Habe 78 Wo. Verletztengeld von der BG erhalten, danach Unfallrente wegen MdE. Ich habe mich bei der Agentur für Arbeit gemeldet, Gutachten nach Aktenlage: fehlende Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über 6 Monate. Deshalb Aug. 2014 Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente gestellt. Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen, gilt dieser Antrag als Rentenantrag. Ab Sept. 2014 Arbeitslosengeld § 145. Im Oktober 2014 wurden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation von der DRV abgelehnt, da im Nov. 2014 eine weitere Op bevorstand. Juli 2015 bekam ich von der DRV Einladung zur Sozialmedizinischen Begutachtung, um überprüfen zu können, die persönlichen Voraussetzung für eine Rentengewährung weiterhin bestehen. Danach habe ich von der DRV nichts mehr gehört. Im März 2016 endete mein Bezug von Arbeitslosengeld. Im April habe ich schriftlich bei der DRV nachgefragt, wann ich mit einer Entscheidung über meine Erwerbsminderungsrente rechnen kann. Die Antwort von der DRV kam Ende Mai, Zitat: "Ihr formlos gestellter Rentenantrag per E-Mail an die Deutsche Rentenversicherung ist bei uns am 22.04.2016 eingegangen. Um das Leistungsverfahren durchführen zu können, benötigen wir einen formgerechten Antrag. Ein Antrag vom Aug. 2014 liegt nicht vor. Ich habe dann über den VdK vorsorglich noch einen Antrag über Erwerbsminderungsrente gestellt. Jetzt geht die ganze Warterei von vorn los? Was habe ich falsch gemacht? Wozu die sozialmedizinische Begutachtung? Es wäre schön, wenn mir das jemand erklären Könnte. Iris Rasch

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.06.2016 | 08:43

Hallo Iris Rasch,

nach Ihrer Schilderung scheint die Bearbeitung Ihres Antrages auf Erwerbsminderungsrente nicht ohne Schwierigkeiten zu verlaufen. Bitte setzen Sie sich wie auch von Herz1952 dargestellt mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung und lassen sich den aktuellen Bearbeitungsstand darlegen. Ohne Einsicht in Ihre Unterlagen können wir in diesem Forum leider nicht einschätzen, was konkret in Ihrem Einzelfall passiert oder noch nicht bearbeitet ist.

1 Antworten

Herz1952am 13.06.2016 | 19:55
Da scheint was schiefgelaufen zu sein. Weisen Sie die RV doch mal auf das Einladungsschreiben zum Gutachten vom Juli 2015 hin. Vielleicht hilft das weiter. (Hinfaxen zumindest, oder die Kopie am besten per Einwurfeinschreiben schicken. Anschließend immer wieder nachfragen. Allerdings dürften Sie auch richtig gehandelt haben, dass Sie einen neuen Antrag gestellt haben. Die Rente könnte in Ihrem Fall auch rückwirkend gewährt werden. Waren Sie überhaupt bei der Begutachtung? Dies geht leider aus Ihrer Frage nicht hervor.
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