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Experten-Antwort

Antrag auf Rente für langjährig Versicherte

von Jochen12.09.2016 | 18:29
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Geschätzter Experte, ich bin im August 63 Jahre alt geworden und möchte einen Rentenantrag für langjährig Versicherte stellen. In den nächsten Jahren möchte ich allerdings noch einige Stunden als Selbstständiger in eigener Praxis arbeiten. Als zu versteuerndes Einkommen strebe ich jährlich etwa 12.000 Euro an. Bei meinem Antrag sehe ich nun zwei Varianten, die ich in ihren Auswirkungen nicht überblicke: 1. Ich stelle einen Antrag auf Vollrente und warte ab, um welchen Anteil meine Rente von der Rentenversicherung gekürzt wird. 2. Ich stelle von vornherein einen Antrag auf Teilrente (2/3 oder 1/2) und muss keine Rentenkürzung seitens der Rentenversicherung befürchten, sofern es bei dem angegebenen Einkommen als Selbstständiger bleibt. Meine Frage ist nun folgende: Ist mit einer der beiden Varianten ein Vorteil bzw. ein Nachteil verbunden oder sind beide Varianten vollkommen gleichwertig? Insbesondere denke ich dabei auch an Unterschiede in den Rentenabschlägen beim Erreichen des regulären Rentenalters, in meinem Fall im Alter von 65 Jahren und 8 Monaten. Wird meine Rente dann bei Wahl der Variante 1 oder bei Wahl der Variante 2 höher sein oder wird sie in beiden Varianten gleich hoch sein? Schon jetzt herzlichen Dank für Ihre Mühe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jochen,

beide Vorgehensweisen führen zum selben Ergebnis.

W*lfgangs Ausführungen sind bis auf eine Kleinigkeit fehlerfrei.

Die Mindesthinzuverdienstgrenze für die 2/3 Rente liegt exakt bei 566,48 Euro monatlich, somit bei 6797,76 (rd. 6797 Euro) jährlich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 12.09.2016 | 18:59
Hallo Jochen, eigentlich ist es egal was wie wählen. Bei der Vollrente erhalten Sie die genauen Hinzuverdienstgrenzen mitgeteilt (wie auch im Teilrentenbescheid) und können ggf. Ihren geplanten Hinzuverdienst noch im Rahmen der Grenzwerte optimieren - natürlich gibt es eine Rückforderung, wenn eine Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, aber das wird eben gleich einkalkuliert. Aber, möglicherweise werden Sie sehr kleine Hinzuverdienstgrenzen haben, wenn Sie in den letzten 3 Jahren kein versicherungspflichtiges Einkommen hatten, aus dem sich die Hinzuverdienstgrenzen errechnen - dann werden Mindesthinzuverdienstgrenzen ermittelt, die sich nach einem halben Durchschnittseinkommen richten: volle Rente: max. 5400 EUR steuerrechtlicher Jahresgewinn 2/3 Rente: bis rd 6776 1/2 Rente: bis rd. 9935 1/3 Rente: bis rd. 13072 Auf die spätere Vollrente und den abschlagsfreien Teil hat weder 1. noch 2. einen Einfluss. Die Frage ist jetzt, wie die optimale Hinzuverdienstgrenze, der zulässige Jahresverdienst am Optimalsten festgestellt wird. Daher wäre ich zunächst für Variante 1. Doch lässt sich das auch abkürzen, aktuelle Rentenauskunft einholen, in der nächsten Beratungsstelle ausdrucken lassen ...da sind die Hinzuverdienstgrenzen drin, kann auch direkt bei Rentenantragstellung dort noch erfolgen - Wahl der richtigen Teilrente dann treffen. Gruß w.
W*lfgangam 12.09.2016 | 19:01
PS: Die Mindest-Hinzuverdienstgrenzen sind West-Werte, die Ost-Werte ersehen Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/6_… Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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