Hallo Jochen,
beide Vorgehensweisen führen zum selben Ergebnis.
W*lfgangs Ausführungen sind bis auf eine Kleinigkeit fehlerfrei.
Die Mindesthinzuverdienstgrenze für die 2/3 Rente liegt exakt bei 566,48 Euro monatlich, somit bei 6797,76 (rd. 6797 Euro) jährlich.